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Datenschutz stärken

01.03.2010
2023-08-30T11:25:49.7200Z
1 Min

INNERES

Der Datenschutz für Beschäftigte soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke gestärkt werden. In einem Antrag (17/779), der am 25. Februar beraten wurde, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, bis zum Beginn der parlamentarischen Sommerpause einen Gesetzentwurf zum Schutz der Daten von Beschäftigten im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich vorzulegen. Ziel soll es sein, "diese vor einer unangemessenen Beeinträchtigung ihres informationellen Selbstbestimmungsrechts durch die Erhebung, Speicherung, Veränderung oder Übermittlung, Sperrung, Löschung sowie Nutzung ihrer personenbezogenen Daten vor, während und nach Bestehen eines Arbeitsverhältnisses" zu schützen. Der Vorlage zufolge soll die Verarbeitung der Daten von Beschäftigten nur zulässig sein, wenn sie durch ein Gesetz oder eine sonstige Rechtsvorschrift erlaubt ist oder ein mit den Betroffenen geschlossener Vertrag dies erfordert. Die Übermittlung solcher Daten an Dritte soll laut Antrag nur zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder arbeitsvertraglicher Regelungen zulässig und der Handel mit Daten von Beschäftigten verboten sein. Biometrische Daten sollen ausschließlich zu Autorisierungszwecken verarbeitet werden dürfen.