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Schuldenbremse bedroht

Finanzen Arme Länder wehren sich gegen Einnahmeverluste

01.03.2010
2023-08-30T11:25:49.7200Z
2 Min

Eigentlich steht alles klipp und klar im Grundgesetz: Von 2020 an dürfen die Länder in wirtschaftlichen Normalzeiten keine neuen Kredite mehr aufnehmen. Gleichwohl scheint dieser Regelung Gefahr zu drohen: Aus Sicht der fünf "armen" Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig Holstein unterminieren die geplanten Steuersenkungen die Basis der Schuldenbremse.

Es sei schwer, so Magdeburgs Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU), "den vereinbarten Konsolidierungspfad einzuhalten", wenn die Bundesregierung die Einnahmen der Länder schmälere. Böhmers Bremer Kollege Jens Böhrnsen (SPD) rechnet für die Hansestadt mit einem Minus von jährlich 160 Millionen Euro. Zunächst wenig beachtet sagte Saar-Regierungschef Peter Müller (CDU) schon im Herbst, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise, sowie Steuersenkungen und Mehrausgaben für Bildung "bei der Schaffung der Schuldenbremse nicht berücksichtigt" worden seien. Bei den Verhandlungen über die Vereinbarung zur Umsetzung der Kreditbremse wollen die fünf Länder von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Zusage, sie von Einnahmeminderungen zu verschonen oder dieses Problem zumindest spürbar abzumildern.

In dieser Übereinkunft sollen die Konsolidierungshilfen für die Fünfer-Gruppe in Höhe von 7,2 Milliarden Euro bis 2019, strikte Sparauflagen sowie die Kontrolle dieses restriktiven Kurses durch einen Stabilitätsrat festgeschrieben werden.

Ob die Ministerpräsidenten alle an einem Strang ziehen werden, ist offen. Müller hat bereits gedroht, die auf zusätzliche Bundesunterstützung wegen der heimischen Haushaltsnotlage gerichtete Verfassungsklage wieder aufleben zu lassen, sofern saarländische Interessen unter die Räder kommen. Die Überlegung, die Wirtschaftskrise könne die Schuldenbremse in Frage stellen, weist die Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann (CDU/CSU) zurück: Schließlich sei dieses Konzept mitten in der Krise beschlossen worden.

Allerdings stuft auch die Föderalismusexpertin Steuersenkungen als Problem ein: Solche Entlastungen dürften die Kreditbegrenzung nicht gefährden, weswegen sie durch zusätzliche Einsparungen gegenfinanziert werden müssten. Dies gelte auch für den Bund, der von 2016 neue Schulden lediglich in Höhe von 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung machen darf.