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Zentraldatei für Steuersünder

01.03.2010
2023-08-30T11:25:49.7200Z
1 Min

FINANZEN

Wer ein Kraftfahrzeug zulassen will, soll künftig bundesweit und nicht mehr nur im jeweiligen Bundesland auf Steuerrückstände überprüft werden. Dies geht aus dem vom Bundestag am 25. Februar an die Ausschüsse überwiesen Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (17/717) hervor, den die Bundesregierung vorgelegt hatte. Damit wird die Konsequenz aus der Umwandlung der Kraftfahrzeugsteuer von einer Länder- in eine Bundessteuer gezogen. Die bisher bei den Ländern gesammelten Daten zur Kraftfahrzeugsteuer sollen zusammengeführt werden, damit eine bundesweite "Kraftfahrzeugsteuerrückständeprüfung" geschaffen werden kann.

Außerdem regelt der Gesetzentwurf, dass die befristete Steuerbefreiung für Diesel-Pkw mit der Abgasstufe Euro 6 in Höhe von höchstens 150 Euro pro Fahrzeug erst ab 1. Januar 2011 gelten soll. Die Steuerbefreiung soll bis zum 31. Dezember 2013 gelten. Wie es in dem Entwurf heißt, hatte sich die EU gegen die zunächst beschlossene Steuerbefreiung ab 1. Juli 2009 gewandt. Für bereits zugelassene Fahrzeuge soll es eine Vertrauensschutzregelung geben.