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Der Preis der Nähe

Sponsoring Dürfen Parteien Gespräche mit Amtsträgern für mehrere tausend Euro anbieten? In einer Aktuellen Stunde haben die Abgeordneten über Pro und Contra…

08.03.2010
2023-08-30T11:25:49.7200Z
4 Min

Am 20. März beginnt nicht nur der von vielen längst ersehnte kalendarische Frühling. Auch der Landesparteitag der CDU in Nordrhein-Westfalen findet an diesem Tag statt und dürfte bei den Mitgliedern ebenfalls mit der Hoffnung auf Frühlingsgefühle, dem Wunsch nach einem Neubeginn, verbunden sein. Während andere den Winter hinter sich lassen wollen, wird sich die CDU vor allem wünschen, jene Querelen loszuwerden, die für den anstehenden Wahlkampf nicht gerade förderlich sind. Doch genauso, wie manchmal der Winter unvermittelt wieder zurückkehrt, ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich die Öffentlichkeit zunächst einmal vor allem für eines interessieren wird: Mit welchem Sponsor der in Münster stattfindenden Veranstaltung redet Ministerpräsident Jürgen Rüttgers wie lange?

Erhellendes in Sachen Parteiensponsoring werden diese Beobachtungen nicht zu Tage fördern. Das kann nur eine genaue Prüfung des Sachverhalts. Und der ist, wie immer, wenn es um Parteienfinanzierung geht, sehr komplex: Vor gut zwei Wochen war bekannt geworden, dass die CDU in Nordrhein-Westfalen interessierten Sponsoren Exklusivgespräche mit ihrem Vorsitzenden Jürgen Rüttgers für mehrere tausend Euro angeboten hat. Auch die CDU in Sachsen bewarb Einzelgespräche mit ihrem Vorsitzenden und Ministerpräsidenten des Freistaates, Stanislaw Tillich, für hohe Beträge bei Sponsoren. An diese vermieten die Parteien, nicht nur die CDU, Stände auf ihren Parteitagen und anderen Parteiveranstaltungen. Das ist nicht ungewöhnlich und wird in den Rechenschaftsberichten unter der Rubrik "Einnahmen aus Veranstaltungen" verbucht. So schreibt es das Parteiengesetz vor.

Doch wie verhält es sich, wenn Parteien Gespräche mit Amtsträgern verkaufen? Ist eine solche Praxis auch durch das Parteiengesetz abgedeckt? Oder handelt es sich um Bestechlichkeit, Käuflichkeit oder Vorteilsnahme. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) jedenfalls betonte am 4. März in einer Pressekonferenz, die Bundestagsverwaltung prüfe die Rechtslage derzeit sehr sorgfältig. Erst nach deren Abschluss könne man darüber nachdenken, ob das Parteiengesetz geändert werden soll oder nicht.

SPD für Sanktionen

Auf Antrag der Fraktion Die Linke debattierte der Bundestag am gleichen Tag in einer Aktuellen Stunde dennoch schon einmal über diese Frage. Ulrich Maurer (Die Linke) beklagte, es gebe heute schon einen "breiten Graben zwischen Wählenden und Gewählten". An die Regierungsfraktionen gewandt, fügte er hinzu: "Wenn Sie nicht garantieren können, dass die Wählerstimmen und nicht irgendwelche Schecks Ihre Politik beeinflussen, dann machen Sie sich schuldig an der Demokratie." Er forderte, das "sogenannte Sponsoring" durch das Parteiengesetz zu verbieten.

Das hält die SPD für überflüssig. Es gebe in diesem Punkt keine ungeregelten Bereiche im Parteiengesetz. "Die Praxis der CDU ist rechtswidrig", stellte Gabriele Fograscher (SPD) fest. Sponsoring sei ein transparenter Vorgang; es sei völlig in Ordnung, dieses als "Einnahme aus Veranstaltungen" anzugeben. "Aber wenn der Werbestand mit einem Gespräch verknüpft wird, ist das kein Sponsoring, sondern sind das Zweckspenden. Und die sind laut Parteiengesetz verboten", sagte sie. Sie forderte deshalb, Strafzahlungen an die CDU zu verhängen und zu prüfen, ob es sich um Vorteilsnahme handelt.

Ingo Wellenreuther (CDU) warf der Linksfraktion vor, nicht an einer sachlichen Diskussion interessiert zu sein. "Sie wollen Spender verunsichern, das Parteiengesetz diskreditieren und Wahlkampf machen." Es sei selbstverständlich, dass ein Ministerpräsident nicht gemietet werden kann. "Der Vorwurf der Käuflichkeit ist abwegig", sagte er. Sponsoring sei nichts Anrüchiges, vielmehr habe man sich in Deutschland bewusst gegen eine rein staatliche Parteienfinanzierung entschieden, um "Parteien in der Gesellschaft zu verankern". Dennoch könne es hilfreich sein, Sponsoring noch deutlicher im Parteiengesetz zu verankern.

Auch Marco Buschmann (FDP) betonte, "das Wesen von Parteien als Mittler zwischen Staat und Gesellschaft bedingt, dass Parteien nicht nur durch den Staat finanziert werden. Spenden einzutreiben ist nichts Ehrenrühriges." Die FDP komme den Transparenzvorgaben des Parteiengesetzes "vorbildlich" nach.

Frage der Definition

Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) forderte eine "unverzügliche" Aufklärung der Vorgänge und Sanktionen für die CDU. Bei dem Verkauf von Exklusivgesprächen handele es sich nicht um Werbemaßnahmen, sondern um Einflussnahme, sagte Beck.

Auch bei Parteienrechtlern steht vor allem die Frage der Definition im Vordergrund. So sind Spenden nach Paragraf 25 des Parteiengesetzes verboten, wenn sie "erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden". Würde man Exklusivgespräche mit Amtsträgern als Spende betrachten, wären sie verboten, meint auch die Politikwissenschaftlerin Christine Landfried. Denn sie würden als Gegenleistung eines bestimmten politischen Vorteils gewährt. Ein Vorteil, den weniger zahlungskräftige Bürger nicht erreichen können.

Für die Klärung der kompexen Materie wird die Bundestagsverwaltung noch etwas Zeit brauchen.