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In der rechtlichen Grauzone

STEUER-CD Die SPD dringt auf eine einheitliche Praxis beim Kauf von Steuer-CDs

08.03.2010
2023-08-30T11:25:49.7200Z
2 Min

Nachdem Baden-Württemberg den Kauf einer CD mit Daten mutmaßlicher Steuersünder abgelehnt hat, greift nun der Bund zu. Baden-Württemberg werde dazu alle Informationen "umfassend zur Verfügung stellen", sagte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Hartmut Koschyk (CSU), in einer von der SPD-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde am 3. März im Bundestag. Dabei werde sich der Bund "selbstverständlich" an das geltende Recht halten. Koschyk machte deutlich, dass das Bundesfinanzministerium auf der "Grundlage der konkreten und uns vorgetragenen Sachverhalte den Ankauf der Daten für rechtlich zulässig" erachte. Die SPD-Fraktion hatte die Aktuelle Stunde beantragt, weil sie die "Notwendigkeit einer einheitlichen Praxis beim Kauf von Steuer-CDs" sieht. Anders als Baden-Württemberg hatte Nordrhein-Westfalen kürzlich für den Erwerb einer illegal beschafften Steuer-CD entschieden.

Joachim Poß (SPD) appellierte an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU): "Zeigen Sie Führung." Der Minister müsse dafür sorgen, dass das "Chaos um die Steuer-CDs" beendet werde. Man brauche dringend und möglichst sofort ein "klares und einheitliches Verfahren", wie die Länder mit den angebotenen Steuer-CDs umzugehen hätten. Er sah die Verantwortung dafür bei Schäuble: "Das kann nur der Bundesfinanzminister koordinieren, niemand sonst."

Für die Unions-Fraktion warf Leo Dautzenberg (CDU) der SPD Populismus vor. Dieser sei völlig unangebracht. Schließlich würden alle Steuer-CDs geprüft und die Daten gegebenenfalls auch zur Strafverfolgung genutzt. "Hierzu gibt es eine Vereinbarung der Steuerabteilungsleiter der Länder mit dem Bund, wie zu verfahren ist", sagte Dautzenberg. Er räumte aber ein, dass man bei der Frage des Ankaufs der illegal erworbenen CDs in einem "rechtlichen Dilemma" sei.

Für die FDP ist das Thema nach der Entscheidung der Bundesregierung zum Ankauf abschließend geklärt und Kritik somit überflüssig. Kern des Problems sei, sagte der Finanzausschuss-Vorsitzende Volker Wissing, dass die Opposition eine einheitliche Regelung fordere, die rechtlich so nicht möglich sei. "Ich finde es gut, dass sich der Staat ein angemessenes Maß an Differenzierung erlaubt", sagte Wissing. Er fügte hinzu: "In einem Rechtsstaat heiligt der Zweck nicht die Mittel."

Barbara Höll (Die Linke) zeigte sich besorgt: Wenn der Staat auf Diebesgut zurückgreifen müsse, um ein gerechtes Steuersystem zu gewährleisten, "dann ist etwas faul". Gerhard Schick (Bündnis 90/Die Grünen) beklagte in der Debatte vor allem die "Verlogenheit" von FDP und CDU/CSU. So werde etwa beim Thema Vorratsdatenspeicherung ganz locker über Fragen der Rechtsstaatlichkeit hinweggegangen. "Aber wenn es um den weißen Kragen bei der Kriminalität geht", kritisierte Schick, "kommen der Koalition plötzlich rechtsstaatliche Bedenken."