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VOR 20 JAHREN ... : Kanzler Kohl beruhigt Polen

08.03.2010
2023-08-30T11:25:50.7200Z
1 Min

8. März 1990: Erklärung zur deutsch-polnischen Grenze

1989/90 herrschte in Polen Alarmstufe Rot. Angesichts der bevorstehenden Wiedervereinigung Deutschlands sah Warschau den Verlauf der deutsch-polnischen Grenze entlang der Oder-Neiße-Linie in Gefahr. Polen forderte daher eine Garantie für seine Westgrenze. Am 8. März 1990 verabschiedete der Deutsche Bundestag dazu allerdings zunächst nur eine Resolution.

"Das polnische Volk soll wissen, dass sein Recht, in sicheren Grenzen zu leben, von uns Deutschen weder jetzt noch in Zukunft durch Gebietsansprüche in Frage gestellt wird", wurde versichert. Eine Grenzgarantie vertagte Kanzler Helmut Kohl (CDU) auf die Zeit nach der Wiedervereinigung. "Der künftige gesamtdeutsche Souverän wird diese Frage dann abschließend in völkerrechtlich verbindlicher Form in einem Vertrag mit der Republik Polen zu regeln haben", sagte Kohl in der Debatte, in deren Vorfeld er das ohnehin sensible Thema noch zugespitzt hatte: Unter anderem verband er eine Grenzgarantie mit der Forderung an Warschau, ein zweites Mal nach 1953 auf Kriegsreparationen zu verzichten; damit stieß er jedoch selbst beim Koalitionspartner FDP auf Widerstand.

Polens Ministerpräsident Tadeusz Mazowiecki nannte die Zusicherung zwar einen "Schritt in die richtige Richtung". Die Resolution bezeichnete er jedoch als "unzureichend" und verlangte für sein Land die Teilnahme an den Zwei-plus-Vier-Gesprächen zwischen den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges und den beiden deutschen Staaten. Dies konnte er nicht durchsetzen. Doch mit dem deutsch-polnischen Grenzvertrag wurde im November 1990 die Oder-Neiße-Grenze endgültig bestätigt.