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Sponsoring unter der Lupe

Parteienfinanzierung Lammert mahnt Sachlichkeit an

08.03.2010
2023-08-30T11:25:50.7200Z
2 Min

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat am 4. März bekräftigt, "so sorgfältig wie nötig und so zügig wie möglich" die jüngst bekannt gewordene Sponsoring-Praxis in Nordrhein-Westfalen und Sachsen durch die Bundestagsverwaltung prüfen zu lassen. In beiden Bundesländern hatten die CDU-Landesverbände Sponsoren Einzelgespräche mit ihren Vorsitzenden, den CDU-Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers und Stanislaw Tillich, bei Parteiveranstaltungen für mehrere tausend Euro angeboten. Beide Politiker hatten den Vorwurf der Käuflichkeit jedoch zurückgewiesen.

Anpassung des Gesetzes

Lammert wehrte sich auch gegen Vorwürfe, er wolle die Aufklärung wegen der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen im Mai verzögern. So hatte ihm SPD-Chef Sigmar Gabriel "Parteilichkeit" unterstellt, da Lammert dem Landesverband Nordrhein-Westfalen angehöre. "Alle Fraktionen im Ältestenrat haben ausnahmslos ihr Vertrauen in die Überparteilichkeit meiner Amtsführung erklärt und auf Nachfrage bestätigt, dass das unabhängig von der am Ende zu treffenden Entscheidung gilt", erwiderte Lammert am 4. März nach der Sitzung des Ältestenrats die Vorwürfe. "Man ist mit flotten Kommentaren viel schneller auf dem Markt als mit Sachaufklärung", sagte Lammert. Er halte an seiner Auffassung fest, dass Wahlkampfzeiten eine ruhige und sorgfältige Sachaufklärung nicht gerade begünstigten. Erst nach einer solchen Prüfung der Vorgänge in Sachsen und Nordrhein-Westfalen könne man über Änderungen des Parteiengesetzes nachdenken. Bisher jedenfalls habe er diese weder gefordert noch abgelehnt, sondern nur angeregt, darüber nachzudenken, ob die modernen Sponsoring-Praktiken mit dem Gesetz vereinbar seien.

Lammert betonte, dass die Bundestagsverwaltung lediglich zu prüfen habe, ob gegen Regelungen des Parteiengesetzes verstoßen worden ist. Die Frage aber, "ob man irgendetwas besonders stilsicher, angemessen, passend oder unangemessen" findet, sei nicht Gegenstand rechtlicher Bewertung.

Die Abgeordneten des Bundestages befassten sich am 4. März in einer Aktuellen Stunde ebenfalls mit dem Thema.