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Beispiellos und beispielhaft

BUNDESWEHR Bundestagspräsident Lammert: Nur das Parlament darf Soldaten schicken

15.03.2010
2023-08-30T11:25:50.7200Z
3 Min

Seit fast zehn Jahren wird über die Möglichkeit einer europäischen Armee diskutiert - und jüngst hat Außenminister Guido Westerwelle (FDP) auf der Münchner Sicherheitskonferenz für ein solches EU-Heer geworben, weil die Europäische Union nur so zu einem eigenständigen Krisenmanagement kommen könne. Doch viele Beobachter der Diskussion befürchten, dass die gemeinsame europäische Außen- und Sicherheitspolitik das deutsche Parlament entmachten könnte, wenn es um die Entscheidung über Militäreinsätze geht. Diesen Ängsten stellte sich Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) am 8. März in Dresden entgegen: Es gelte weiterhin das Prinzip, dass kein deutscher Soldat ausländischen Boden ohne die Zustimmung des Parlaments betrete. Der Lissabon-Vertrag stärke die nationalen Parlamente, auch in Fragen der Sicherheitspolitik.

Krieg oder Frieden

Lammert hatte in Dresden die diesjährige Vortragsreihe des Militärhistorischen Museums eröffnet und zum Thema "Die Bundeswehr als Parlamentsarmee" gesprochen. Dabei betonte er, die verfassungsrechtliche Konstruktion, dass über Auslandseinsätze der Bundeswehr allein der Bundestag auf Antrag der Bundesregierung zu entscheiden habe, sei eine "bemerkenswerte Regelung", die sich ähnlich in nur wenigen anderen Ländern finden lasse. Nach dem Grundgesetz ist die Entscheidung über Krieg und Frieden allein dem Parlament anvertraut; ohne dessen Zustimmung ist der Einsatz bewaffneter Streitkräfte nicht zulässig ist. Es entscheide allein über Ort, Art, Dauer und Kontingentgröße eines Einsatzes. Damit sei das Militär anders als in vielen anderen Staaten eben kein Schwert der Exekutive.

Die deutsche Regelung entziehe der Regierung nicht nur den Zugriff auf die Bundeswehr "in beachtlichem Maße", sondern sorge auch für längere Entscheidungswege als in anderen Ländern. Für Lammert, der gern einräumt, dass "Parlamente selten Geschwindigkeitsrekorde brechen", ist das "einer der großen Vorzüge dieser Regelung" - denn so wüssten alle Beteiligten, "es wird entweder gründlich gemacht oder gar nicht". Das deutsche Modell der Parlamentsarmee sei "beispiellos und beispielhaft". Seit der Parlamentsvorbehalt eingeführt wurde, habe es keine Änderungen gegeben, wohl aber am Charakter der Streitkräfte. Weil deren Aufgaben sich von der reinen Landesverteidigung erheblich erweitert hätten, sei gerade in der Frage der Wehrpflicht längst "eine Änderung der Verfassungswirklichkeit gegenüber der Verfassungsnorm gegeben". Die Wehrpflicht sei mit der Verpflichtung zur Landesverteidigung eingeführt worden, aber wenn immer weniger Männer dieser Verpflichtung nachkommen müssten, könne man durchaus nach dem Bestand dieses Primats fragen. Er jedenfalls halte die Wehrpflicht "für richtig und wichtig, aber nicht für sakrosankt", so Lammert weiter. Er plädierte aber dafür, die Diskussion um eine mögliche Abschaffung nur dann zu führen, wenn es eine "mindestens gleichwertige Alternative" gebe. In ihrem Koalitionsvertrag haben sich Union und FDP auf die Beibehaltung der Wehrpflicht verständigt. Sie soll ab 1. Januar 2011 allerdings auf eine sechsmonatige Dienstzeit verkürzt werden.

Soldaten als Polizisten

Regelmäßig in der Diskussion ist auch ein möglicher Einsatz der Bundeswehr im Innern. Hierzu äußerte sich der Bundestagspräsident zurückhaltend: Auch wenn es in der Bevölkerung viel Zustimmung für solche Überlegungen gäbe, sehe er auf absehbare Zeit dafür keine parlamentarische Mehrheit für eine entsprechende Gesetzesänderung. Er frage sich überdies, ob der Preis für eine einmalige Aufhebung der "sauberen Trennung" von Polizeiaufgaben und Aufgaben des Militärs nicht zu hoch sein würde.