Piwik Webtracking Image

Suche nach dem Informationsleck

KUNDUS-AUSSCHUSS Bundestagspräsident Lammert macht Weg für Ermittlungen frei

15.03.2010
2023-08-30T11:25:51.7200Z
2 Min

Noch vor der ersten öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses am 18. März schlägt der Streit um die Aufklärung des Bombardements in Kundus vom September weiter Wellen: Jetzt soll die Staatsanwaltschaft ein Informationsleck finden, das dazu geführt hat, dass in den Medien brisante Details aus geheimen Akten des Verteidigungsministeriums über den nachträglichen Umgang der Bundeswehr mit dem Angriff aufgetaucht sind. Auf Veranlassung aller Fraktionen im Ausschuss erteilte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) der Staatsanwaltschaft die Ermächtigung zu diesem Schritt. Es liegt nun im Ermessen der Behörde, ob und gegen wen sie Ermittlungen wegen des Verdachts der Verletzung eines Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht einleitet, so die Formulierung im Paragraph 353b des Strafgesetzbuches.

Anlass für den fraktionsübergreifenden Vorstoß des Ausschusses bei Lammert war ein Bericht von "Spiegel Online", in dem Passagen aus den geheimen Papieren wiedergegeben wurden. Danach sollen Generalleutnant Rainer Glatz, Leiter des Einsatzführungskommandos in Potsdam, und der seit Herbst als Isaf-Regionalkommandeur in Nordafghanistan amtierende Brigadegeneral Jörg Vollmer schon frühzeitig über zivile Opfer bei der Bombardierung zweier von den Taliban entführter Tanklaster informiert gewesen sein. Diese Hinweise eines Nachrichtenoffiziers seien jedoch wieder aus dem internen militärischen Netz gelöscht worden.

Undichte Stelle

Diese Veröffentlichung sorgte bei der Sitzung des Ausschusses am 5. März für große Aufregung, da die Geheimpapiere des Ministeriums in dem Gremium noch gar nicht bekannt gewesen sein sollen. Im Untersuchungsausschuss vermutet man daher die undichte Stelle eher im Verteidigungsministerium als in den eigenen Reihen. Als Folge der Veröffentlichng vertagten die Parlamentarier die geheime Vernehmung der eigentlich schon geladenen Zeugen Glatz und Vollmer auf den 15. März.

In der vergangenen Legislaturperiode wurde auch der BND-Untersuchungsausschuss von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen Medienberichten aus geheimen Akten begleitet. Zu Ergebnissen führten die Untersuchungen nicht.