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Hohe Deckungsquote

JUSTIZMINISTERIUM Einnahmen durch Patentanmeldungen

22.03.2010
2023-08-30T11:25:51.7200Z
2 Min

Klein, aber fein. So könnte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) überschrieben werden. Bei des meisten wichtigen Gesetzesvorhaben sind die Mitarbeiter des Ministeriums gefragt. Trotzdem gehört es zu den kleineren Häusern - wenn es um die finanzielle Ausstattung geht.

Knapp 489,36 Millionen Euro sollen dem BMJ an Ausgaben zur Verfügung stehen. Dies sind knappe 4,4 Millionen Euro weniger als im Haushaltsplan des Bundesregierung eigentlich veranschlagt. Und es sind knapp 11,15 Millionen Euro weniger als das BMJ im vergangenen Haushaltsjahr ausgeben durfte (500,5 Millionen Euro).

An Ausgaben für das Personal stehen dem BMJ insgesamt 383,68 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Verwaltung darf es 78,32 Millionen Euro ausgeben. Zuweisungen und Zuschüsse schlagen mit 20,44 Millionen Euro zu Buche, Ausgaben für Investitionen mit 9,71 Millionen Euro. An Einnahmen darf das BMJ 408,84 Millionen Euro verzeichnen. Das sind knapp 25,44 Millionen Euro mehr als im Vorjahr (383,41 Millionen Euro). Allein an Verwaltungseinnahmen rechnet das BMJ mit 408,56 Millionen Euro.

Ewald Schurer (SPD) wies bei der Debatte am 18. März darauf hin, dass in keinem anderen Ministerium das Verhältnis von Ausgaben (489 Milliarden Euro) und Einnahmen (409 Milliarden Euro) so gut ist. "Das ist eine Deckungsquote von sage und schreibe 86 Prozent", betonte er. Die meisten Einnahmen kämen dabei von Deutschen Patent- und Markenamt in München, das im vergangenen Jahr mehr als 60.000 Patenanmeldungen habe verzeichnen können. Er wies darauf hin, dass in den parlamentarischen Beratungen die Leistungen für die Opfer der extremistischen Gewalt um 700.000 Euro auf eine Million Euro erhöht wurden.

Bundesjustizminiserin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ergänzte, dass sich niemand Sorge machen müsse, dass die Opfer links- oder rechtsextremistischer Gewalt nicht ausreichend versorgt würden. Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass die Mittel nicht zur Verfolgung von Straftätern, sondern für die Opfer zur Verfügung stehen würden.

Der Unionsabgeordnete Alexander Funk wies darauf hin, dass es bei den Beratungen gelungen sei, die Ausgaben um 2,23 Prozent abzusenken. Christine Lambrecht (SPD) warf der Koalition vor, dass sie in der Rechtspolitik kein abgestimmtes Konzept habe. Das gelte für fast alle Bereiche.

Ein Änderungsantrag der Linksfraktion (17/1035) blieb erfolglos. Darin forderten die Abgeordneten, zusätzliche Mittel für "Beratungshilfe für den Aufbau eines demokratischen Rechts- und Sozialstaats" bereitzustellen.

Für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stehen im diesem Haushaltsjahr 23,21 zur Verfügung. Diese Summe blieb bei den parlamentarischen Beratungen im Vergleich zum Regierungsentwurf unverändert. Damit kann das Bundesverfassungsgericht 277.000 Euro mehr ausgeben als im vergangenen Jahr (22,93 Millionen Euro). Der größte Teil der Gesamtausgaben ist mit 19,59 Millionen Euro für die Richter und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reserviert.