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Schneiderhan gibt Contra

KUNDUS-AUSSCHUSS Entlassene Spitzenkräfte sagen aus

22.03.2010
2023-08-30T11:25:52.7200Z
2 Min

Paukenschlag im Untersuchungsausschuss: Ex-Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan und Ex-Staatssekretär Peter Wichert bestritten mit Nachdruck, Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg und dessen Vorgänger Franz-Josef Jung (CDU) unvollständig oder falsch über die Bombardierung von zwei Tanklastern in Afghanistan in der Nacht zum 4. September 2009 unterrichtet zu haben. Beim von Bundeswehr-Oberst Georg Klein angeordneten Luftschlag nahe der nordafghanischen Stadt Kundus starben bis zu 142 Menschen, darunter auch viele Zivilisten.

Umstrittener Feldjäger-Bericht

Guttenberg hatte die Entlassung der beiden Spitzenbeamten mit dem Vorwurf begründet, ihm seien wesentliche Unterlagen zu dem Angriff vorenthalten worden. Deshalb habe er den Angriff zunächst als "militärisch angemessen" beurteilt und dies erst später korrigiert. Die Zeugen bestätigten, dass ein Feldjäger-Bericht mit kritischen Passagen zu der Bombennacht Jung und Guttenberg nicht direkt vorgelegen habe. Diese Analyse habe er jedoch Jung schon frühzeitig erläutert und dann mit dessen Zustimmung an die Nato weitergeleitet, so Schneiderhan. Deren Isaf-Bericht, den Guttenberg kannte, enthalte "alle zur Bewertung der Vorgänge wichtigen Fakten", so Wichert.

Unions-Obmann Ernst-Reinhard Beck rechtfertigte die Entlassung der beiden Spitzenleute mit dem Argument, der Minister habe sich "schlecht informiert" gefühlt. Hellmut Königshaus (FDP) meinte, angesichts der schwierigen Entscheidung Kleins, die man kritisieren könne, wirke der heutige politische Streit nachrangig. Für SPD-Obmann Rainer Arnold ist nicht ersichtlich, wieso Guttenberg seine Bewertung des Bombardements geändert hat. Jan van Aken (Linke) wirft dem CSU-Politiker vor, "gelogen" zu haben, auch sei im Ministerium schon einige Tage nach dem Angriff "vertuscht" worden. Für Omid Nouripour (Grüne) ist Guttenberg "schwer belastet".

Die Bundesanwaltschaft hat gegen Klein Ermittlungen wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Völkerstrafrecht eingeleitet. Die Hürden für eine Anklage oder Verurteilung gelten als sehr hoch.