Piwik Webtracking Image

Selbstanzeige umstritten

26.04.2010
2023-08-30T11:25:54.7200Z
1 Min

FINANZEN

Die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung soll abgeschafft werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der SPD-Fraktion (17/1411) vor, der vom Bundestag am vergangenen Donnerstag an die Ausschüsse überwiesen wurde. Die Erfahrungen der Vergangenheit hätten gezeigt, dass die im Paragrafen 371 der Abgabenordnung geregelte Strafbefreiung keinen Rückgang der Steuerhinterziehung bewirke, sondern letztlich nur den Täter vor Bestrafung bewahre. Nach Paragraf 370 der Abgabenordnung ist Steuerhinterziehung eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. In besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Die Strafbefreiung bei einer Selbstanzeige verletze das Rechtsempfinden ehrlicher Bürger, zumal die Täter selbst in Fällen langjähriger und gravierender Steuerverkürzung straffrei ausgehen würden. Wenn der Gesetzgeber an der strafbefreienden Selbstanzeige festhalten würde, würde er signalisieren, "dass sich der Staat auch künftig damit begnügt, hinterzogene Steuern verspätet zu erhalten", argumentiert die SPD-Fraktion.

Die Bundesregierung hält dagegen an der Möglichkeit der steuerbefreienden Selbstanzeige fest. Dies sei der "verfassungsrechtlich anerkannte Weg zurück in die Steuerehrlichkeit", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1352) auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/1130). Ähnlich argumentiert sie auch in der Antwort (17/1334) auf eine Kleine Anfrage der Grünen (17/1103). Aus fiskalpolitischer Sicht sei die Selbstanzeige ein Instrument zur "Erschließung bisher verheimlichter Steuerquellen". Daneben komme in dem Paragrafen 371 auch das strafrechtliche Prinzip zum Ausdruck, dass eine "tätige Reue" dem Täter zu Gute kommen solle, schreibt die Regierung.