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Aus Plenum und Ausschüssen : Mittel für Eingliederung freigegeben

26.04.2010
2023-08-30T11:25:54.7200Z
2 Min

Haushalt

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann über bisher gesperrte 900 Millionen Euro für die Eingliederung von Arbeitslosen verfügen. Der Haushaltsausschuss hob die Sperre am vergangenen Mittwoch einstimmig auf. Davon sind 300 Millionen Euro für Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung der Arbeitssuchenden vorgesehen und weitere 600 Millionen Euro für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Der Ausschuss hatte bei den Beratungen des Haushaltes 2010 die Aufhebung der Sperre an die Vorlage eines Konzepts geknüpft, wie die Leistungen zielgenau und effizient eingesetzt werden können.

Laut Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sollen die Mittel vor allem für die Förderung von Alleinerziehenden, für die Förderung von jungen Menschen sowie für die Eingliederung von arbeitslosen Älteren verwendet werden. Vorgesehen ist dabei, dass alle Träger vor Ort zentrale Anlaufstellen für Alleinerziehende schaffen, die diese bei der Arbeitsaufnahme unterstützen sollen. Außerdem sind in diesem Bereich mehrere Pilotprojekte geplant.

Um junge Menschen besser zu fördern, plant die Regierung zusammen mit der BA eine Aktivierungs- und Vermittlungsoffensive im Bereich der Grundsicherung. Ziel dabei sei es, dass ausnahmslos jeder erwerbsfähige junge Mensch unter 25 Jahren innerhalb von sechs Wochen eine Stelle bekommt. Bei den Beschäftigungs-chancen Älterer setzt die Bundesregierung vor allem auf regionale Beschäftigungspakete.

Der Ausschuss stimmte auch einem Antrag der Koalition mit ähnlichem Inhalt zu. Die SPD enthielt sich, da sie der geforderten detaillierten Evaluierung der einzelnen Eingliederungsleistungen nach Maßgabe größtmöglicher Wirtschaftlichkeit nicht zustimmen wollte. Die Ministerin betonte, dass nach Aufhebung der Sperre für diesen Bereich insgesamt rund 11 Milliarden Euro zur Verfügung stehen würden. Das sei 1 Milliarde Euro mehr als im vergangenen Jahr gebraucht wurde.