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Kurz notiert

03.05.2010
2023-08-30T11:25:54.7200Z
2 Min

Geldstrafen in der EU gegenseitig anerkennen

Geldstrafen und Geldbußen sollen innerhalb der EU gegenseitig anerkannt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (17/1288) vorgelegt, der der Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union von Anfang 2005 dient. Mit dieser Maßnahme würden bisherige Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldsanktionen behoben und wesentliche Erleichterungen erreicht, schreibt die Regierung. Den Rahmenbeschluss präge die grundsätzliche Verpflichtung, eine in einem EU-Mitgliedstaat rechtskräftige Geldstrafe oder Geldbuße anzuerkennen.

Mehr Videotechnik in deutschen Gerichtssälen

Videokonferenztechnik soll nach Meinung der Bundesrates in deutschen Gerichten verstärkt zum Einsatz kommen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat er einen Gesetzentwurf (17/1224) vorgelegt. Das vorgesehene Gesetz erweitere die Möglichkeit, Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher durch Bild- und Tonübertragung zu hören. Die Zuschaltung per Videokonferenztechnik erspare Reisen von Prozessbeteiligten, auf deren persönliche Anwesenheit es in aller Regel nicht ankomme, argumentiert die Länderkammer. Der Bundesrat hatte schon einmal im Januar 2008 einen ähnlichen Gesetzentwurf (16/7956) vorgelegt, sich aber mit dem Anliegen nicht durchsetzen können. Die Regierung begrüßt in ihrer Stellungnahme das Anliegen der Länder, durch Einsatz von moderner Technik die Teilnahme an gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren für die Beteiligten zu erleichtern.

Besserer Schutz vor Zwangsehen

Mit einem Gesetzentwurf des Bundesrates (17/1213) soll Zwangsheirat wirksamer bekämpft und im zivilrechtlichen Bereich die Rechtsstellung der Opfer von Zwangsehen gestärkt werden. Eine Zwangsheirat liege dann vor, wenn mindestens einer der zukünftigen Ehepartner zur Ehe gezwungen werde, heißt es in der Initiative. Davon seien in der überwiegenden Zahl Mädchen und junge Frauen betroffen. Der Entwurf sieht vor, im Strafgesetzbuch einen neuen Tatbestand zu schaffen, der denjenigen mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, der eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohung zur Eheschließung nötigt. Im Zivilrecht sieht der Entwurf vor, die Antragsfrist für die Aufhebung der durch Zwangsheirat zustande gekommenen Ehen auf bis zu drei Jahre zu verlängern.

Schadenshaftung anheben

Die Höchstgrenzen für die Passagierschadenshaftung nach dem Luftverkehrsgesetz sollen angehoben werden. Wie die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf (17/1293) erläutert, soll dies unter anderem für Tod oder Körperverletzung eines Passagiers, für die verspätete Beförderung eines Flugreisenden sowie für Zerstörung, Verlust oder verspätete Beförderung von Gepäckstücken eines Passagiers gelten.