Piwik Webtracking Image

FÜR EU-EINGRIFF IN NATIONALE… : Keine Einbahnstraße

03.05.2010
2023-08-30T11:25:54.7200Z
2 Min

Integration ist keine Einbahnstrasse. Der Lissabon-Vertrag gibt dem deutschen Bundestag erweiterte Mitsprache- und vor allem Informationsrechte in der europäischen Gesetzgebung. Mancher reibt sich jetzt verwundert die Augen, weil der Vertrag umgekehrt auch mehr Informations- und Eingriffsrechte der europäischen Ebene vorsieht. Das betrifft auch den Bundeshaushalt und damit eines der wichtigsten Rechte des Bundestages.

Unter Berufung auf Artikel 136 des Vertrags will die Kommission Regelungen erlassen, nach denen die Mitglieder der Euro-Gruppe ihre Haushaltsplanung frühzeitig den anderen Euro-Mitgliedern vorlegen müssen. Dafür wurde dieser Artikel geschaffen. Ziel ist es, dass in der ganzen Eurozone Haushalte beschlossen werden, die zur finanzpolitischen Gesamtstrategie passen. In den nächsten Jahren wird es also vor allem darum gehen, erst die Neuverschuldung und dann den Schuldenstand abzubauen. Hätte es diese Regelung schon früher gegeben, wären die Staaten nicht mit so unterschiedlichen Defiziten in die Krise hineingegangen, wie es der Fall war.

Erreicht werden kann eine größere Stabilität in der Eurozone, die letztlich auch den Deutschen nutzt, weil so Überraschungen wie im Fall Griechenland vermieden werden können. Und was spricht dagegen, dass Deutschland sein Haushaltsverfahren anpasst? Der Bundestag müsste dann schon Anfang des Jahres inhaltliche Haushaltsgrundsätze jeweils für das nächste Jahr beschließen. Die Schwerpunkte der nationalen Haushalte werden dann in der Eurogruppe abgestimmt, die Verteilung der Gelder bleibt Sache des Bundestages. Das Verfahren mag gewöhnungsbedürftig sein, aber es ist sinnvoll. Wer andere Länder besser kontrollieren will, muss auch selbst für Integration sorgen.