Piwik Webtracking Image

Kurz notiert

03.05.2010
2023-08-30T11:25:54.7200Z
12 Min

Nein, nach Europathemen werde er eher selten gefragt, wenn Bürger in seine Sprechstunde kommen, sagt Axel Schäfer. Der Sozialdemokrat kommt aus dem Ruhrgebiet, sein Wahlkreis liegt in Bochum. Wenn Menschen sein Büro aufsuchen, wollen sie über "Probleme mit der Arbeit, der Wohnung, über Aufenthaltsrechte oder über persönliche Sachen" sprechen, erzählt er.

Dabei vereint Axel Schäfer beides, das Regionale und das Europäische. Einerseits lebt er seit vielen Jahren in Bochum, eines seiner Lieblingszitate stammt aus dem gleichnamigen Lied Herbert Grönemeyers: "Tief im Westen, wo die Sonne verstaubt, ist es besser, viel besser, als man glaubt." Gleichzeitig ist er seit mehr als 30 Jahren in der Europapolitik unterwegs - und das sei für ihn nicht nur ein "politisches Thema", sondern eine "Herzensangelegenheit", sagt er.

Einmaliger Charme

Europa hat Schäfer sozusagen von der Pike auf gelernt. Der Startschuss fiel für den gebürtigen Frankfurter mit der ersten Direktwahl des Europäischen Parlamentes im Jahr 1979. Vorher hatten die Parlamente der Mitgliedstaaten noch die Volksvertreter nach Brüssel und Straßburg beordert. Auf einmal hieß es aber: Der Wahlkampf für Europa muss organisiert werden. "Als sie das hörten, dachten viele in meiner Partei: ,Europa, das ist etwas ganz Neues, da muss man Englisch, vielleicht sogar Französisch sprechen, das trauen wir uns nicht'", erzählt Schäfer. Er selber fasste sich ein Herz, stürzte sich als 26-Jähriger in den Wahlkampf um die Sitze in Brüssel, leitete in den 1980er Jahren das Europawahlbüro bei Willy Brandt.

Im Jahr 1994 zog er selber ins Europäische Parlament ein, wo er bis 1999 blieb. Auf welche Ergebnisse aus dieser Zeit er besonders stolz sei? Zwei Beispiele nennt Schäfer als Antwort: Auf das Wahlrecht, mit dem EU-Bürger in allen Mitgliedsländern gleichberechtigt mitmachen können, wenn das Europäische Parlament oder auch der Gemeinderat gewählt wird. Und auf die Einführung europäischer Betriebsräte in multinationalen Unternehmen. Auch heute noch schwärmt er vom "einmaligen Charme" Europas: "Es ist ein Unikat, manchmal auch ein Unikum", einzigartig und zuweilen auch etwas wunderlich. Kein Wunder, dass er sich im Jahr 2002, als er in den Bundestag einzog, für den Europaausschuss meldete. Seit acht Jahren verfolgt er von Berlin aus, wie sich das einzigartige Gebilde namens Europa entwickelt.

Der Vertrag von Lissabon wird nicht nur in Brüssel, sondern auch in Berlin einiges umkrempeln: Denn auch die Parlamente der Mitgliedstaaten sollen in EU-Fragen mehr mitreden können. In Deutschland hatten das im Juli 2009, in ihrem Lissabon-Urteil, auch die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe eingefordert. "Wir werden die Arbeitsweise unseres Parlaments in Zukunft ein Stück weit ändern müssen", stellte Schäfer damals im Bundestag fest. Wandeln müsse sich aber auch die "Mentalität", die "Einstellung zur Debatte über die Europäisierung auch unserer Politik", sagte er mit Blick auf die halbleeren Bänke im Plenum.

Seit einem halben Jahr gilt der Vertrag inzwischen, und erste Veränderungen lassen sich auch schon ausmachen. Beispielsweise in dem Ausschuss, dem Axel Schäfer seit acht Jahren angehört. "Das Bewusstsein, dass wir als Europaausschuss eine besondere Funktion haben, nämlich die eigene Regierung zu kontrollieren und zu positionieren, das ist jetzt deutlicher geworden", sagt er. Die Abgeordneten treffen sich in einem großen Sitzungssaal; durch das Panoramafenster des kreisrunden Raumes blickt man auf die Ausflugsdampfer auf der Spree und die spiegelnde Fassade der Bundestagsbibliothek am anderen Flussufer. Doch dafür haben die Parlamentarier keine Augen, wenn sich im Ausschuss Minister und Staatssekretäre den Fragen der Abgeordneten stellen. "Die Befragungen dauern jetzt länger", hat Schäfer festgestellt.

Besuch aus Brüssel

Im Dezember 2009 kam der Besuch nicht aus den Berliner Ministerien, sondern direkt aus der Stuttgarter Staatskanzlei: Noch vor seiner Anhörung in Brüssel stellte sich der designierte EU-Energiekommissar Günther Oettinger auf Vorschlag der SPD-Fraktion den Fragen der Bundestagsabgeordneten. "Noch bevor er ins Amt kam, hat er sich geäußert, wie er sich seine Amtsführung vorstellt, was er für Voraussetzungen mitbringt, was er für Ideen hat." Das lobt Schäfer und könnte sich vorstellen, dieses Vorgehen auch bei deutschen Ministern auszuprobieren. Denn: "Von der Ernennung von Familienministerin Schröder haben wir erst aus der Presse erfahren." Ein weiterer Pluspunkt für den Europaausschuss, den Schäfer nennt: Seit dieser Legislaturperiode tagt er verstärkt öffentlich. Jeder, der sich anmeldet, kann zuhören, wenn die Abgeordneten über den EU-Beitritt Islands oder neue Vorschriften für Rating-Agenturen diskutieren. Auch dass in seiner Fraktion das Engagement für europäische Themen stärker erwacht, freut Schäfer: "Wir haben erst vor kurzem als erste Fraktion eine Stellungnahme zur europäischen Bürgerinitiative abgegeben."

Doch er weist auch auf ein grundsätzliches Dilemma hin, das die Abgeordneten der schwarz-gelben Regierungskoalition plage: "Kontrollieren und Positionieren der Regierung - das ist das eine. Die Regierung erwartet aber immer auch ein Stückchen, dass sie sich auf ,ihre' Parlamentsmehrheit verlassen kann." Da gerieten die Mehrheitsfraktionen - aktuell eben CDU/CSU und FDP - "gerade bei Europafragen zwischen Baum und Borke". Auf der einen Seite seien sie verpflichtet, bei europäischen Fragen mitzureden - das haben die Richter in Karlsruhe gerade vergangenes Jahr bestärkt. Auf der anderen Seite sollten sie aber auch "die Regierung stützen, das heißt auch schützen". Das sei nicht nur bei der schwarz-gelben Koalition so. Mehr Selbstvertrauen wünscht sich Schäfer deshalb von den Bundestagsabgeordneten: "Wir sind das stärkste Parlament der Welt, aber wir nutzen unsere Parlamentsrechte nicht wie die Weltmeister."

Über die Grenze geschmuggelt

Obwohl Schäfer seit vielen Jahren erlebt, dass Europapolitik kleinteilig, kompliziert und langwierig sein kann, hat er sich etwas von seiner ursprüngliche Begeisterung bewahrt. "Idealismus muss sein", findet er. Oft wird der Bochumer Abgeordnete an Schulen eingeladen, um den Schülern Europa zu erklären. Dann erzählt er von einer Klassenfahrt nach Frankreich, wo die Schüler ein Mädchen aus ihrer Klasse über die Grenze schmuggeln mussten - "die war gerade aus der DDR geflohen und ohne westdeutschen Pass konnte sie nicht rüber". Wenn er das heutigen Schülern erzähle, würden die denken, dass sei "hundert Jahre her", so viel habe sich mit der Öffnung der Grenzen verändert. Und dann gibt es auch Veranstaltungen, wo Schäfer im Gegensatz zu seinen Bürgersprechstunden sehr intensiv nach Europa befragt wird. Zum Beispiel bei einer Diskussion Mitte März, wo Schäfer auf dem Podium saß. Im Publikum: junge Leute aus Deutschland, Portugal, Litauen und Zypern. Wenn sie Fragen stellen, geht es nicht um Verfahrensfragen in den Parlamenten, sondern ums große Ganze: "Es gibt den Begriff des American Dream, des amerikanischen Traumes", sagt ein junger Mann. "Aber was ist Ihre Idee vom europäischen Traum?" Schäfer zögert da nicht lange: "Ich bin optimistisch. Mein Traum sind die Vereinigten Staaten von Europa."

Europaausschuss

Der "Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union" ist der zentrale Ort der europapolitischen Entscheidungen im Bundestag. Er ist zuständig für Grundsatzfragen der europäischen Integration, der EU-Erweiterung und der Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten. Seine Einsetzung in jeder Legislaturperiode schreibt das Grundgesetz zwingend vor. Eine Besonderheit des Ausschusses ist, dass ihm auch 16 deutsche Mitglieder des Europäischen Parlaments angehören. Sie sind nicht stimmberechtigt, können sich aber an den Beratungen beteiligen und Anträge einreichen.

Lissabon-Urteil

Nachdem mehrere Klagen gegen den Lissabon-Vertrag erhoben worden waren, bestätigte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 30. Juni 2009 die grundsätzliche Vereinbarkeit des EU-Vertrages mit dem Grundgesetz. Die Mitspracherechte von Bundestag und Bundesrat in den Angelegenheiten der EU wurden nach Ansicht der Karlsruher Richter allerdings nicht ausreichend berücksichtigt. Aus diesem Grund musste der Bundestag die entsprechenden Begleitgesetze während der Sommerpause in Sondersitzungen überarbeiten, bevor sie im September 2009 mit einer breiten Mehrheit verabschiedet wurden.

Deutsche Begleitgesetze

Die Rolle des deutschen Parlaments gegenüber der EU und das Verhältnis zwischen der Bundesregierung und dem Bundestag in EU-Fragen regeln die vier Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon. So stärkt das sogenannte Integrationsverantwortungsgesetz die Mitspracherechte des Bundestages und des Bundesrates in den Angelegenheiten der EU. Das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten der EU (EUZBBG) führt die Pflicht der Bundesregierung aus, den Bundestag über europäische Vorhaben zu unterrichten. Auch die Bundesländer müssen aufgrund eines eigenen Gesetzes (EUZBLG) von der Regierung frühzeitig über europäische Vorhaben informiert werden, die für die Länder von Interesse sein könnten. Zum Begleitgesetzpaket gehört außerdem ein Gesetz zur Umsetzung der notwendigen Grundgesetzänderung.

Zusammenarbeit zwischen Parlament und Regierung

Das sogenannte Zusammenarbeitsgesetz (EUZBBG) konkretisiert nicht nur die Unterrichtungspflichten der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag, sondern auch das Recht des Parlaments, Stellungnahmen zu europäischen Vorhaben abzugeben. Gibt der Bundestag eine Stellungnahme ab, legt die Bundesregierung diese laut Gesetz "ihren Verhandlungen zugrunde". Sie hat zwar die Möglichkeit, aus außen- oder integrationspolitischen Gründen davon abzuweichen, muss dies aber gegebenenfalls in einer Plenardebatte begründen.

Subsidiarität

Subsidiarität bedeutet grundsätzlich, dass staatliche Eingriffe einer höheren Ebene nur dann erfolgen, wenn die jeweils niedrigere Ebene nicht in der Lage ist, die erforderliche Leistung zu erbringen. Für die EU bedeutet das: Sie darf nur handeln, wenn die Ziele von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können. Die Kontrolle des Subsidiaritätsprinzips durch die nationalen Parlamente besteht aus zwei Komponenten: Die sogenannte Subsidiaritätsrüge besagt, dass ein Drittel der Parlamente der Mitgliedstaaten die Kommission zwingen kann, ihre Gesetzentwürfe noch einmal zu überprüfen. Die sogenannte Subsidiaritätsklage berechtigt die nationalen Parlamente, vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen, wenn die EU ihrer Ansicht nach gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen hat. Für den Bundestag ist dieses Recht als Minderheitenrecht ausgestaltet: Stimmen ein Viertel der Abgeordneten einer Klage zu, muss der Bundestag klagen. Auch der Bundesrat kann klagen.

Verbindungsbüro in Brüssel

Das Verbindungsbüro des Bundestages bei der Europäischen Union in Straßburg, das zum Europareferat des Bundestages gehört, informiert die Abgeordneten, Ausschüsse und Fraktionen frühzeitig über aktuelle politische Entwicklungen innerhalb der EU-Institutionen. Das Verbindungsbüro dient der "Frühwarnung", damit der Bundestag rechtzeitig seine Mitwirkungs- und Kontrollrechte bei der europäischen Gesetzgebung gegenüber der Bundesregierung wahrnehmen kann. Zudem übermittelt das Büro zu Beginn jeder Sitzungswoche des Bundestages einen "Bericht aus Brüssel". Dieser informiert über aktuelle Beratungen und Beschlüsse der EU sowie über Veranstaltungen und Konferenzen in Brüssel.

Der EU-Haushalt in Zahlen

Der EU-Haushalt beträgt für das Jahr 2010 insgesamt 141 Milliarden Euro. Die größten Posten sind die Subventionen für die Landwirtschaft (etwa 60 Milliarden Euro) und die Förderung wirtschaftlich schwächerer Regionen (etwa 50 Milliarden Euro). Etwa 1 Milliarde Euro gibt die EU für Innenpolitik aus, 8 Milliarden Euro für Außenpolitik und 8 Milliaden Euro für die Verwaltung.

Neue Rechte für das Europäische Parlament

Vor dem Vertrag von Lissabon konnte das Europäische Parlament wichtige Bereiche des EU-Haushaltes nicht kontrollieren. Bei sogenannten "obligatorischen Ausgaben" wie Subventionen für die Landwirtschaft konnten die EU-Parlamentarier nicht mitbestimmen, obwohl diese Zahlungen etwa ein Drittel des EU-Haushaltes ausmachen. Seit Lissabon muss das Europäische Parlament allen EU-Ausgaben zustimmen.

Zahlungen an Bauern und Fischer

Welche Landwirte und Fischer von den Zahlungen der Europäischen Union profitieren, müssen die EU-Mitgliedstaaten seit 2007 offenlegen. Für Deutschland stellte das Bundesministerium für Landwirtschaft Informationen auf einer Internetseite bereit: www.agrar-fischerei-zahlungen.de/Suche Direkte Zahlungen der EU-Kommission lassen sich unter ec.europa.eu/beneficiaries/

fts/index_de.htm recherchieren.

Einnahmen der Europäischen Union

Wo kommt das Geld her, das die EU ausgibt? Dafür gibt es im Wesentlichen drei Quellen: Etwa 12 Prozent des EU-Haushalts sind Zölle, die bei der Einfuhr von Produkten aus Nicht-EU-Staaten erhoben werden. Etwa 11 Prozent kommen aus den Mehrwertsteuer-Einnahmen der Mitgliedstaaten. Der größte Teil (etwa 76 Prozent) des Haushaltes stammt aus Beiträgen der Mitgliedstaaten, die aufgrund der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der einzelnen Länder berechnet werden.

Antikorruptionsbehörde Olaf

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (nach der Abkürzung für die französische Bezeichnung "Office européen de lutte antifraude") wurde 1999 eingerichtet. Die Behörde ermittelt Fälle von Betrug und Korruption innerhalb der europäischen Institutionen.

Europäischer Rechnungshof

Der Europäische Rechnungshof gehört zu den Organen der Europäischen Union und hat seinen Sitz in Luxemburg. Zu seinen Aufgaben gehört es, die ordnungsgemäße Verwendung der Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union zu überwachen, ähnlich dem Bundesrechnungshof in Deutschland. Seit Januar 2008 ist der Portugiese Vítor Caldeira Präsident des Europäischen Rechnungshofes.

Seit einem halben Jahr gilt der Lissabon-Vertrag. Die europapolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen ziehen eine erste Bilanz und beschreiben 1., welches die größte Errungenschaft von Lissabon ist und 2., wie sich die EU weiterentwickeln muss.

Michael Stübgen, CDU/CSU

1. Der Lissabon-Vertrag an sich ist eine große Errungenschaft. Das Wichtigste ist aber, dass wir es bei der richtigen Nutzung der Rechte des Bundestages, aber auch der anderen nationalen Parlamente schaffen können, dass die Europapolitik für die Bürger in Zukunft transparenter und verständlicher wird. Im Moment besteht daran noch ein großer Mangel. 2. Wir müssen eine Kontrollstruktur entwickeln, die Entwicklungen, wie sie in Griechenland, aber auch anderen Mitgliedsländern stattgefunden haben, von vornherein verhindern kann. In dieser Frage müssen wir längerfristig möglicherweise auch eine Vertragsrevision ins Auge fassen.

Axel Schäfer, SPD

1. Die Bürger der Mitgliedstaaten bekommen stärkere Einflussmöglichkeiten auf die europäische Politik: Das direkt gewählte Europäische Parlament wird aufgewertet, auch die nationalen Parlamente können und müssen viel stärker mitgestalten. Das stärkste politische Mittel ist jedoch das geplante europäische Bürgerbegehren: Mit europaweit einer Million Unterschriften kann die EU-Kommission zur Erarbeitung von Gesetzesvorlagen gezwungen werden. 2. Europa muss sich zu einer politischen Union mit mehr Kompetenzen im Wirtschafts-, Finanz- und Steuerbereich entwickeln.

Michael Link, FDP

1. Die nationalen Parlamente bekommen durch diesen Vertrag die Rolle der Wächter der Subsidiarität zugewiesen. Gleichfalls wird der Bundestag künftig in vielen wichtigen Fragen europäischer Politik vorab eingebunden sein und ist somit in der Lage, deutsche Interessen in Brüssel mitzugestalten. 2. Die EU muss den Weg in Richtung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik weiter beschreiten und bei wichtigen Themen gemeinsam agieren. Des Weiteren müssen grenzüberschreitende Projekte mit europäischem Mehrwert, die allen Bürgern zu Gute kommen, gefördert werden.

Diether Dehm, Die Linke

1. Der Vertrag ist kein Fortschritt. Er verweigert dem Europaparlament das Initiativrecht und die wirksame Kontrolle der Räte und der Kommission. Zudem schreibt er die gescheiterte neoliberale EU-Politik fort, höhlt soziale Rechte aus und verbietet Kapitalverkehrsregeln. Das stärkt rechtsextreme Parteien - wie in Ungarn. 2. Die Griechenland-Krise zeigt, dass die Macht der Finanzmärkte gebrochen und die ruinöse Standortkonkurrenz durch eine EU-Wirtschaftsregierung gestoppt werden muss. Zudem muss der Lissabon-Vertrag um eine soziale Fortschrittsklausel ergänzt werden, wie es DGB, SPD und Die Linke fordern.

Manuel Sarrazin,

Bündnis 90/Die Grünen

Dank des Lissabon- Vertrages haben wir heute eine demokratischere, transparentere und handlungsfähigere EU: Das Europäische Parlament hat stärkere Mitspracherechte, die EU-Grundrechtecharta ist rechtsverbindlich, eine kohärentere EU-Außenpolitik wird möglich sein und vor allem können die Bürgerinnen und Bürger mit dem Instrument der Europäischen Bürgerinitiative endlich mitgestalten. Die aktuelle Währungskrise verlangt ein weiteres Bekenntnis zum Zusammenwachsen Europas. Als nächster Schritt muss eine stärkere wirtschaftspolitische Union folgen.