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Europäische Gesetzgebung für Dummies

LEGISLATIVE Woher kommen »EU-Gesetze«? Eine kurze Einführung

03.05.2010
2023-08-30T11:25:55.7200Z
2 Min

Die Maschinerie der europäischen Gesetzgebung steht selten still und produziert fortlaufend neue Regelungen. Aber wie entsteten EU-Vorschriften?

In welche Richtung sich die Europäische Union entwickeln soll, entscheidet der Europäische Rat. Ihm gehören die Staats- und Regierungschefs aller Mitgliedstaaten an. Für Deutschland fährt Bundeskanzlerin Angela Merkel zu den Treffen. Der Europäische Rat ist für die großen Linien zuständig, nicht für die Details der EU-Vorschriften. Damit sich kein Mitgliedstaat übergangen fühlt, wird im Europäischen Rat in der Regel einstimmig entschieden.

Das Recht, Vorschläge für EU-Regelungen zu machen (Initiativrecht), liegt hauptsächlich bei der Europäischen Kommission. Seit kurzem kann aber das Europäische Parlament (EP) von der Kommission fordern, einen Vorschlag zu machen. In die Kommission darf jeder EU-Mitgliedstaat einen Kommissar schicken. Wie Minister sind sie für ihre Themenbereiche wie Landwirtschaft, Umwelt oder Industrie zuständig.

Hat die Kommission einen Vorschlag gemacht, muss sie sich mit den anderen EU-Institutionen abstimmen: Im EU-Ministerrat, der offiziell Rat der Europäischen Union heißt, treffen sich die Fachminister aus allen Mitgliedstaaten. Insgesamt gibt es neun verschiedene Zusammensetzungen, wie den Rat der Innen- und Justizminister. Seit der Vertrag von Lissabon gilt, muss sich der Ministerrat bei den meisten Themen mit dem EP über Vorschläge einigen. Die Abgeordneten werden von den Bürgern der Mitgliedstaaten alle fünf Jahre direkt gewählt. Bei den meisten Themen können die Europaabgeordneten inzwischen mitbestimmen. Dieses Verfahren wurde früher als "Mitentscheidungsverfahren" bezeichnet. Weil es nur noch einige Ausnahmen gibt, heißt es jetzt "ordentliches Gesetzgebungsverfahren". Sind sich Ministerrat und Europäisches Parlament einig, kann die Regelung beschlossen werden. Was beschlossen wird, heißt aber, anders als in Deutschland, nicht Gesetz. "EU-Gesetze" gibt es nicht. Dafür aber EU-Verordnungen, die direkt in allen Mitgliedstaaten gelten, ohne dass sie in nationales Recht "übersetzt" werden müssten. EU-Richtlinien geben dagegen nur den Rahmen vor. Die einzelnen Mitgliedstaaten entscheiden, wie sie diese Vorgaben umsetzen.