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Aus für die schwarz-gelbe Mehrheit

BUNDESRAT Union und FDP können Beschlüsse nicht mehr allein durchsetzen

17.05.2010
2023-08-30T11:25:56.7200Z
3 Min

Lange Jahre hindurch hatten sie auf den Regierungswechsel gehofft, hatten opponiert, im Bundesrat blockiert. Dann endlich kam der große Sieg bei der Bundestagswahl, endlich konnte die ersehnte Traumkoalition die Regierungsbank besetzen mit derselben Farbkombination, die in der Länderkammer das Sagen hatte - doch nun präsentierten sich die Wunschpartner oft zerstritten. Schon bei der ersten Landtagswahl nach Antritt der neuen Bundesregierung gab es im Februar 1999 die Quittung: In Hessen löste der CDU-Politiker Roland Koch den Sozialdemokraten Hans Eichel als Regierungschef ab, die rot-grüne Mehrheit im Bundesrat war Geschichte, und der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) musste sich in seiner restlichen, bis 2005 währenden Amtszeit immer wieder mit den Schwarzen oder Gelben in der Länderkammer arrangieren.

Karten neu sortiert

Nun also das gleiche Spiel umgekehrt: Gerade einmal ein halbes Jahr konnte sich die schwarz-gelbe Bundesregierung an der gleichfarbigen Mehrheit im Bundesrat freuen. Dieses Mal waren es die Nordrhein-Westfalen, die am 9. Mai bei der Landtagswahl an Rhein und Ruhr auch im Bund die Karten neu sortierten. Mit der Abwahl der CDU/FDP-Koalition im bevölkerungsreichsten Bundesland verliert das schwarz-gelbe Lager auch im Bundesrat seine Mehrheit - eine Mehrheit, auf die es besonders bei sogenannten Zustimmungsgesetzen ankommt: Diese Gesetze nämlich bedürfen - ihr Name sagt es - der Zustimmung der Länderkammer, und für eine solche Zustimmung wiederum braucht es die Mehrheit der insgesamt 69 Bundesratsstimmen, sprich 35.

Vier Stimmen zu wenig

Bislang kommen die insgesamt sieben Landeskoalitionen der Unions-Parteien mit den Freidemokraten auf 37 Stimmen im Bundesrat, in dem die Länder ein nach Einwohnerzahl abgestuftes Stimmengewicht haben. Allein 24 Stimmen werfen dabei Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und eben Nordrhein-Westfalen in die Waagschale: Mit jeweils mehr als sieben Millionen Einwohnern verfügt jedes dieser Länder über sechs Bundesratsstimmen. Fünf Stimmen steuert Hessen dem schwarz-gelben Lager bei und jeweils vier Stimmen kommen von den CDU/FDP-Regierungen in Sachsen und Schleswig-Holstein.

Damit ist es vorbei, sobald der Regierungswechsel in Düsseldorf vollzogen ist. Selbst wenn dort die CDU in einer großen Koalition weiterregieren würde, wären die sechs NRW-Stimmen im Bundesrat dem "neutralen" Lager zuzurechnen, ebenso wie bei einer "Ampel"-Koalition von SPD und Grünen mit der FDP. Wie auch immer die Regierungsbildung im Land ausgeht: Für Schwarz-Gelb bleiben so oder so in der Länderkammer nur 31 Stimmen - vier zu wenig für eine Zustimmung des Bundesrates.

Auf Eis gelegt

Schon wird gestritten, ob diese Zustimmung etwa für den Ausstieg aus dem Atomausstieg erforderlich ist; andere Projekte wie die Steuersenkung sind auf Eis gelegt. Und bei wieder anderen Vorhaben wird es für die Bundesregierung darauf ankommen, ein oder mehrere Landesregierungen mit SPD- oder Grünen-Beteiligung mit ins Boot zu holen, um die 35-Stimmen-Marke zu überspringen.

Gibt es nicht vorher irgendwo überraschend Neuwahlen, bleiben die neuen Machtverhältnisse in der Länderkammer mindestens bis März 2011. Dann stehen die SPD-Alleinregierung von Rheinland-Pfalz und die große Koalition in Sachsen-Anhalt mit ihren jeweils vier Bundesratsstimmen ebenso zur Wahl wie das schwarz-gelbe Bündnis in Baden-Württemberg. Dabei können Union und FDP die Bundesratsmehrheit zurückerobern - oder sich noch weiter von ihr entfernen.