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Verbraucher besser schützen

07.06.2010
2023-08-30T11:25:58.7200Z
1 Min

Verbraucherschutz

Die Ergebnisse der Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) sollen veröffentlicht und diverse Änderungen am bestehenden Gesetz vorgenommen werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/1576), über den der Bundestag am 10. Juni erstmals beraten wird.

Die Linksfraktion erachtet es unter anderem als notwendig, den Schutz der Verbraucher vor "unlauteren, irreführenden und gesundheitsbeeinträchtigenden Methoden von Herstellern und Händlern bei Produkten und Dienstleistungen" explizit in das VIG aufzunehmen, den Geltungsbereich des Gesetzes auf alle Produkte, Erzeugnisse und Dienstleistungen zu erweitern und den Auskunftsanspruch auch direkt gegenüber privatwirtschaftlichen Unternehmen auszudehnen. Darüberhinaus soll im VIG festgehalten werden, dass "Ausnahmen vom Auskunftsanspruch" der Verbraucher gegen- über Unternehmen und Behörden "eindeutig zu beschreiben, auf ein Minimum zu begrenzen und zu begründen" sind.

Überwiegt das "Informationsinteresse der Öffentlichkeit", sollen laut Antrag auch "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht werden". Zudem bestehen die Abgeordneten auf eine stärkere Verpflichtung der Behörden auf eine "aktive Information der Öffentlichkeit" und die "Hilfe bei der Informationsbeschaffung". Begründet wird der Antrag damit, dass das VIG, das seit rund zwei Jahren in Kraft ist, "deutliche Mängel" aufweise, wie zum Beispiel vorhandene "Schlupflöcher" in Bezug auf die Auskunftspflicht von Unternehmen gegenüber Behörden oder die Beschränkung des Auskunftsanspruchs der Verbraucher auf das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Außerdem widerspreche es dem Anspruch auf Bürgerfreundlichkeit.