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Ziel klar, Details noch offen

JOBCENTER Der Weg zur gemeinsamen Reform ist frei. Jetzt feilen die Experten an heiklen Fachfragen

14.06.2010
2023-08-30T11:25:58.7200Z
4 Min

Wenigstens an einer Front hat sich die schwarz-gelbe Koalition jetzt Ruhe verschafft. Nach der großen Aufregung über das milliardenschwere Sparpaket der Bundesregierung, das die Opposition zu Beginn der vergangenen Woche in der Luft zerriss, reichten Union und FDP den Sozialdemokraten beim Thema Jobcenter die Hand: In seiner Sitzung am vergangenen Mittwochnachmittag gab der bei Ausgaben federführende Haushaltsausschuss des Bundestages das Geld für 3.200 neue unbefristete Stellen in den Hartz-IV-Jobcentern frei. Damit räumte Schwarz-Gelb den größten Streitpunkt im Konflikt mit der SPD um den Umbau der Arbeitsagenturen aus dem Weg.

Ärger in der SPD-Fraktion

Die Jobcenter mit insgesamt gut 64.000 Mitarbeitern betreuen bundesweit 6,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger. Für die Neuorganisation der Arbeitsverwaltung, die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes notwendig geworden war, will die Bundesregierung das Grundgesetz ändern. Dies geht aber nur mit den Stimmen der SPD-Fraktion. Bereits im März hatten Regierung und SPD einen Kompromiss für die Verfassungsänderung ausgehandelt. Teil des Paketes war laut Sozialdemokraten die Zusage von Schwarz-Gelb, dass die Verträge von 3.200 bisher nur befristet angestellten Mitarbeitern der Jobcenter in unbefristete umgewandelt werden. Die FDP indes bestreitet diesen Teil der Absprache. So kam es, dass der Tagesordnungspunkt zum Ärger der Haushalts- und Arbeitsmarktexperten der SPD-Fraktion in den vergangenen Wochen zweimal im Haushaltsausschuss abgesetzt worden war.

Noch zu Beginn der vergangenen Woche hing damit die Jobcenter-Reform am seidenen Faden. Genüsslich fragte Hubertus Heil die Sachverständigen in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Umbau der Arbeitsverwaltung: "Was passiert, wenn nichts passiert, also wenn es an den 3.200 Stellen scheitert?"

Ein Scheitern der Jobcenter-Reform, versicherten die Experten, wäre dramatisch. Die bisherigen Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagenturen und Kommunen, die Langzeitarbeitslose betreuen, die sogenannten Argen, "wird es Ende 2010 nicht mehr geben", warnte Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eine Neuregelung bis 31. Dezember diesen Jahres angemahnt hatte. Die Reform "ist alternativlos", sagte Vorholz. Tatsächlich gibt es derzeit keine anderen Konzepte, die auf die Schnelle aus der Schublade gezogen werden könnten.

Schwerstarbeiter Fallmanager

In der Anhörung hatten sich mehrere Experten für die Entfristung der Stellen ausgesprochen. Es gebe "große Qualitätsprobleme" im Bereich der Beratung, die nicht "im Interesse der Kunden" seien, sagte etwa Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA). Eine Ursache sei, dass es zu viele befristete Stellen und eine zu hohe Personalfluktuation gebe. Die Fallmanager müssten sich mit dem "sehr komplexen Leistungsrecht" und "schwierigen Integrationsfällen" befassen. Derzeit liege der Anteil der befristeten Stellen in der Hartz-IV-Verwaltung bei 25 Prozent, "das ist viel zu viel", sagte Alt, "zehn Prozent wären okay".

Erste Anzeichen für ein Einlenken von Schwarz-Gelb gab es bereits am Mittwochvormittag im mitberatenden Ausschuss für Arbeit und Soziales. Als der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Heinrich Kolb, andeutete, das die Koalition der Entfristung zustimmen werde, riefen die Grünen "Applaus für Herrn Kolb!", begleitet vom Pfeifen und Klopfen der anderen Oppostionsparteien.

Zuvor hatten die Arbeitsmarktexperten des Bundestages das Gesetz beraten, das die Grundgesetzänderung flankieren und im Detail den Umbau der Organisation der Grundsicherung (17/1949) regeln soll. Für die Arbeitslosen selbst wird sich dabei wenig ändern, die "Hilfe aus einer Hand" soll zum Standard werden. Die 69 Städte und Gemeinden, die Arbeitslose in Eigenregie betreuen, dürfen dies auch weiterhin tun. Die Zahl dieser "Optionskommunen" soll auf 110 steigen.

Heikle Details

Dafür gibt es zahlreiche Änderungen im Innenleben der Arbeitsverwaltung, die in dem 36-seitigen Gesetzentwurf aufgelistet sind. Dabei geht es um heikle Fragen von Kompetenzen und Zuständigkeiten, komplexe Fragen der Rechts- und Fachaufsichten und verwaltungstechnische Details. Da geht es etwa um die "Trägerversammlung", die "Kooperationsausschüsse", Übergangsfristen bei der Umwandlung von "Trägern der Grundsicherung", "Weisungszuständigkeiten" und die Nutzung von "IT-Verfahren".

Bei der Auswertung der Expertenanhörung zeigten sich CDU/CSU, SPD und FDP offen, bestimmte Regelungen noch einmal zu überdenken. Etwa die Frage, ob im Zweifelsfall der Medizinische Dienst der Krankenkassen oder die Rentenversicherung über die Erwerbsfähigkeit eines Hilfebedürftigen entscheiden soll. Oder die Regeln zu den Übergangsfristen bei bestimmten Umstrukturierungen.

Die SPD wünschte sich beim Betreuungsschlüssel, also der Frage, wie viele Mitarbeiter wie vielen Arbeitslosen gegenüberstehen, eine "Präzisierung", welches Personal mitgezählt würde.

»Verbesserungspotenzial«

Bündnis 90/Die Grünen sehen bei dem Gesetzentwurf noch "erheblichen Nachbesserungsbedarf". Kommunen und Bundesagentur für Arbeit seien in den Jobcentern nicht wirklich "auf Augenhöhe", die BA habe zuviel Einfluss. Die Linksfraktion kritisierte den "Flickenteppich", der in der Arbeitsverwaltung entstehe und befürchtet einen Wettlauf um den höchsten Eingliederungszuschuss für Langzeitarbeitslose und die billigste Qualifizierungsmaßnahme.

Auch der Bundesrat, der mit der Reform im Grundsatz einverstanden ist, hat bereits zahlreiche Änderungen angemahnt, es gebe noch "Verbesserungspotenzial". Bedenken äußerten die Bundesländer vor allem wegen des aus ihrer Sicht zu erwartenden höheren bürokratischen Aufwands und finanzieller Mehrbelastungen.