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Obergrenze für Spenden umstritten

PARTEIENFINANZIERUNG Geteiltes Echo auf Vorstöße von Linksfraktion und Grünen

14.06.2010
2023-08-30T11:25:58.7200Z
2 Min

Vorstöße der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Begrenzung von Parteispenden und Parteisponsoring stoßen bei Sachverständigen auf ein unterschiedliches Echo. Dies wurde am Montag vergangener Woche bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses zu jeweils zwei Anträgen der beiden Fraktionen deutlich.

Die Linksfraktion, nach deren Auffassung Parteisponsoring untersagt werden sollte, fordert die Bundesregierung in einem Antrag (17/892) auf, einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Parteiengesetzes einzubringen. Veröffentlichungen über Geldforderungen für Gespräche mit dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers sowie seinem sächsischen Amtskollegen Stanislaw Tillich (beide CDU) und die Einnahme von Geldern für Stände auf Parteitagen der CDU hätten eine Gesetzeslücke offenbart, die dringend geschlossen werden müsse, argumentiert die Fraktion.

Mehr Transparenz gefordert

Sie will zudem die Annahme von Parteispenden juristischer Personen wie Unternehmen und Wirtschaftsverbänden künftig verboten sehen. Auch sollen Spenden von natürlichen Personen auf maximal 25.000 Euro im Jahr begrenzt werden, fordert Die Linke in einem weiteren Antrag (17/651).

Für mehr Transparenz beim Parteisponsoring macht sich die Grünen-Fraktion in einem Antrag (17/1169) unter Verweis auf die "Sponsoringaffären in Nordrhein-Westfalen und Sachsen" stark. Im Zentrum der Überlegungen soll dabei laut Vorlage unter anderem die Gleichbehandlung von Sponsoring- und Spendeneinnahmen auf Seiten der Parteien bei der Veröffentlichung solcher Einnahmen stehen sowie die Einführung einer Obergrenze für jährliche Einnahmen durch einen Sponsor. In einem weiteren Antrag (17/547) dringen die Grünen auf eine jährliche Obergrenze für Spenden natürlicher und juristischer Personen an eine Partei in Höhe von 100.000 Euro.

Gegen generelles Verbot

Professor Hans Michael Heinig von der Universität Göttingen verwies in der Anhörung darauf, dass die Mehrzahl der Experten einem generellen Verbot von Unternehmensspenden skeptisch gegenüber stehe. Umstritten seien auch Obergrenzen für Spenden. Eine solche Obergrenze müsste "relativ hoch anzusetzen sein". Eine "gravierende Regelungslücke für das Sponsoring" vermochte Heinig nicht zu sehen. Auch Professor Martin Morlok von der Universität Düsseldorf wollte sich dem Vorschlag eines Verbots von Spenden juristischer Personen nicht anschließen. Nachdenken könne man indes über Obergrenzen solcher Spenden, die aber hoch angesetzt werden müssten. Morlok wandte sich zugleich gegen ein Verbot des Sponsoring. Es sollten aber "die Publizitätsregelungen der Spenden auch auf das Sponsoring übertragen werden".

Der frühere Bundesverfassungsrichter Hans Hugo Klein sagte, verfassungsrechtlich seien keine Einwände gegen Einnahmen der Parteien aus Sponsoringverträgen zu erheben. Dies sei "Teil der ihnen verfassungsrechtlich garantierten Finanzierungsfreiheit". Eine Begrenzung der Spenden natürlicher wie juristischer Personen wertete er als "durch nichts zu rechtfertigenden Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien".

Angleichung erwünscht

"Keine zielführende Maßnahme" konnte Professor Martin Schulte von der Technischen Universität Dresden in der Einführung einer Spenden-Obergrenze erkennen. Der Mainzer Professor Uwe Volkmann hatte dagegen keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen eine Obergrenze für Parteispenden. In verschiedenen Bereichen sei es zudem sinnvoll, die Anforderungen an Spenden und an Sponsoring anzugleichen.