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TV-Sender müssen zahlen

Medien Bundestag beschließt Neuregelung der Filmabgabe

14.06.2010
2023-08-30T11:25:58.7200Z
1 Min

Die öffentlich-rechtlichen und die privaten Fernsehanstalten müssen zukünftig genau wie Kinobetreiber und Videoprogrammanbieter eine Filmabgabe nach einem gesetzlich festgelegten Abgabemaß zahlen. Dies sieht das neue Filmförderungsgesetz (17/1292, 17/1938) vor, das der Bundestag am vergangenen Freitag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen hat. Lediglich Die Linke enthielt sich.

Nach dem geänderten Gesetz müssen die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten eine Filmabgabe in Höhe von 2,5 Prozent ihrer Kosten für die Ausstrahlung von Kinofilmen zahlen. Private TV-Sender werden zu einer Abgabe verpflichtet, die sich am Anteil der Kinofilme an der Gesamtsendezeit bemisst und gestaffelt zwischen 0,15 und 0,95 Prozent der Nettoumsätze aus den Werbeeinnahmen beträgt. Das Gesetz gilt rückwirkend ab dem Jahr 2004.

Klage der Kinos

Auslöser für die Novellierung war die Klage mehrerer Kinobetreiber gewesen. Nach der alten gesetzlichen Regelung mussten Kinos eine Filmabgabe gemäß des Filmförderungsgesetzes zahlen. Fernsehanstalten hingegen zahlten ihren Beitrag zur Fimförderung auf der Grundlage von frei ausgehandelten Verträgen mit der Filmförderungsanstalt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Februar 2009 gegen diese Regelung verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Sie verstoße gegen die Abgabegerechtigkeit, weil ein gesetzlich fixiertes Abgabemaß fehle. Das Gericht hatte den Bundestag aufgefordert, die Fernsehanstalten in die Abgabepflicht einzubeziehen und den Maßstab der Kostenbeteiligung gesetzlich festzulegen.