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Hebammen in Not

PETITION Geburtshelferinnen wenden sich wegen teurer Haftpflichtversicherungen an den Bundestag

05.07.2010
2023-08-30T11:25:59.7200Z
3 Min

Martina Klenk ist eine energische Person. Mit deutlichen Worten und ohne Umschweife stellt die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes vor dem Petitionsausschuss am vergangenen Montag die prekäre Situation freiberuflicher Hebammen dar. Die Erhöhung der Haftpflichtprämien für Hebammen von derzeit 2.370 Euro im Jahr auf 3.689 Euro ab dem 1. Juli habe das Fass zum Überlaufen gebracht, sagt sie. Von drohendem Versorgungsnotstand spricht sie, von fehlender Wahlfreiheit der Mütter und davon, dass sich der Beruf der Hebamme nicht mehr lohne. Und so gelingt es Klenk, die Abgeordneten für ihre Petition zu sensibilisieren. Darin hatte sie gefordert, dass Frauen frei wählen können sollen, wo - und mit wessen Hilfe - sie ihre Kinder zur Welt bringen möchten.

Runder Tisch gefordert

Sie sei der Hebammen-Vertreterin Klenk dankbar, dass sie darauf aufmerksam gemacht habe, dass die Wahlfreiheit der Frauen, ein "hohes Ziel des Parlamentes", gefährdet sei, betont die Unionsabgeordnete Stefanie Vogelsang: "Frauen müssen selbst entscheiden können, ob sie im Krankenhaus, im Geburtshaus oder zuhause gebären wollen." Es sei gut, dass durch die Petition gerade die Rolle der freiberuflichen Hebammen deutlich geworden sei, ergänzt der SPD-Abgeordnete Stefan Schwartze und auch Stephan Thomae (FDP) sieht "Freiberuflichkeit und Wahlfreiheit in Gefahr".

Was nun aber kann getan werden, um den Hebammen zu helfen? Grüne und Linke sprechen sich für die Einrichtung eines Runden Tisches aus. Eine Idee, die auch die Unterstützung des Hebammenverbandes findet, macht dessen Präsidentin Klenk deutlich: "Wir brauchen dringend einen solchen Runden Tisch, um langfristig die Hebammenhilfe auf eine solide gesetzliche Grundlage zu stellen." Derzeit würden Gesundheits-, Familien- und Justizministerium sich die Verantwortung gegenseitig zuschieben. Sofortige Linderung brächte ein Runder Tisch jedoch nicht, das weiß auch Martina Klenk. Deshalb fordert sie in ihrer Petition, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Hebammen gesetzlich zugesichert werden soll - so wie es bei Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten heute schon der Fall ist. Dann nämlich wären die Kassen verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Hebammenhilfe auch tatsächlich zur Verfügung steht. Dieser Forderung kann jedoch der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Daniel Bahr (FDP), nichts abgewinnen. Der angeführte Paragraf 72 des Sozialgesetzbuches V regele ausschließlich die Versorgung der Bevölkerung mit Haus- und Fachärzten und einem ärztlichen Notdienst, sagt er. Aus Sicht des Gesundheitsministeriums sei kein Grund ersichtlich, dass Leistungen der Hebammenhilfe nicht - wie seit 2006 praktiziert -zwischen Krankenkassen und Hebammen ausgehandelt werden könnten. Genau diese Verhandlungen waren jedoch im März gescheitert, da aus Sicht der freiberuflichen Hebammen die angebotene Honorarerhöhung von 4,39 Euro für Geburten in Krankenhäusern und 14,19 Euro für außerklinische Geburten zu gering ausgefallen war.

Geburt ist »keine Krankheit«

Nun liegt der Fall beim Schiedsgericht, das am 5. Juli zum ersten Mal zusammentritt. Gesundheitsstaatssekretär Bahr hofft darauf, dass möglichst bald eine für Kassen und Hebammen akzeptable Lösung gefunden wird. So oder so: Gesetzliche Änderungen schließt Bahr aus. "Eine Verbesserung der Vergütungssituation von Hebammen ist auch nach derzeit geltender Rechtslage erreichbar", sagt der FDP-Politiker.

Kritik an der Haltung des Gesundheitsstaatssekretärs gibt es von den Oppositionsfraktionen. Die Bundesregierung sei "tatenlos", lautet der Vorwurf der Linken-Abgeordneten Martina Bunge. "Das Gesundheitsministerium lässt die Hebammen im Regen stehen", kritisiert auch Grünen-Politikerin Birgitt Bender.

Auf eine baldige Lösung im Schiedsverfahren zu hoffen, reicht aus Sicht von Sonja Steffen (SPD) nicht aus. Sie regt an, bei einem "schlechten Ergebnis" für die Hebammen doch über einen "Steuerfonds" nachzudenken. Einen solchen "steuerfinanzierten Fonds für Heilberufe" hatte Hebammenverbandspräsidentin Klenk ins Gespräch gebracht. Geburt und Schwangerschaft seien schließlich "keine Krankheiten". Daher sollten nicht die Krankenkassen für die Leistungen einer Hebamme aufkommen. Bei dieser Forderung runzelt Hartmut Koschyk (CSU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesfinanzministerium, die Stirn. Wenn ein solcher Fonds überhaupt zustande käme, sagt Koschyk, müsse er innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung "organisiert und finanziert" werden. So heißt es denn für die Hebammen wohl weiterhin: abwarten und auf das Schiedsgericht hoffen.