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Streit um Elena

DATENSCHUTZ Der Rückhalt für den elektronischen Entgeltnachweis schwindet - auch in der Regierungskoalition

05.07.2010
2023-08-30T11:25:59.7200Z
6 Min

Eine knappe Frage reichte, um den Vorstandschef eines süddeutschen Großunternehmens in Rage zu bringen: Ob man denn künftig an dem neuen Verfahren teilnehmen solle, das die Übermittlung von umfangreichen Personaldaten an eine zentrale Behörde vorschreibe...? Mehr Details brauchte der Vorstand nicht, um den Personalchef rüde zu unterbrechen. "Ihm kam das ganze Procedere gleich rechtswidrig vor", erzählt der Personaler. "Für uns war klar, dass wir daran nicht teilnehmen."

Die Szene spielte sich Ende vergangenen Jahres ab, als vielen Unternehmern aufgrund der Medienberichterstattung erstmals schwante, was die geplanten elektronischen »Entgeltnachweise für Arbeitnehmer« - kurz "Elena" - in der Praxis bedeuten würden. Elena fasst seit Anfang des Jahres alle Daten von Arbeitnehmern und Beamten zusammen, die für einen Einkommensnachweis nötig sind. Die Daten müssen seit dem 1. Januar 2010 vom Arbeitgeber in verschlüsselter Form elektronisch an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden. Damit sollen künftig Anträge auf staatliche Leistungen wie Wohn-, Eltern- und Arbeitslosengeld schneller bearbeitet werden, Einzelnachweise in Papierform der Vergangenheit angehören. Die Speicherung betrifft rund 40 Millionen Beschäftigte. Das Ziel: Antragsverfahren sollen schneller werden, Arbeitnehmer sollen Behörden nicht mehr täuschen können. Arbeitgebern wurde ein umfangreicher Bürokratie-Abbau in Aussicht gestellt: Experten schätzten die Erleichterungen für die Wirtschaft auf etwa 87 Millionen Euro ein.

Dösende Datenkrake

Doch nicht wenige Unternehmen haben nun die Eindruck, dass in der Praxis genau das Gegenteil eingetreten ist. Gerade kleine und mittelgroße Firmen, die sich durch staatliche Berichtspflichten ohnehin schon belastet fühlen, beschweren sich über einen neuen Wust an Bürokratie.

Genauso unzufrieden sind Datenschützer. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, bezweifelt, dass ein solches Verfahren verhältnismäßig sei und fragt, ob sich die angestrebten Ziele nicht mit viel weniger Daten erreichen ließen. Gespeichert werden immerhin nicht nur Daten über Gehälter, sondern auch Informationen über Abmahnungen, vertragswidriges Verhalten oder Kündigungsgründe. Zudem, warnen Datenschützer, könne der Kreis jener, die Zugriff auf die Daten haben, ohne weiteres per Gesetz ausgedehnt werden. Elena - eine noch dösende Datenkrake, die dann aber nicht mehr zu stoppen wäre.

Um so verwirrender sind für alle Betroffenen die Signale, die die Politik derzeit aussendet. Denn die solidarisiert sich seit Inkrafttreten des "Gesetzes über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises" zunehmend mit den Kritikern. Elena habe sich "zu etwas verwandelt, was kein Mensch mehr möchte", lautete die nüchterne Bilanz von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Anfang Mai auf dem Datenschutzkongress in Berlin. Auch das Wirtschaftsministerium, das bei dem Programm federführend ist, sehe derzeit nicht, dass das neue Verfahren zu weniger Bürokratie führe. Leutheusser-Schnarrenberger sagte, sie habe bisher niemanden gefunden, der Elena "wunderbar" fände.

Während Grüne und Linke schon länger Zweifel an der Rechtmäßigkeit geäußert hatten, wird das Gesetz nun auch zunehmend aus den Regierungsparteien kritisiert. Erst vor Kurzem forderte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, die Bundesregierung auf, Elena unter dem Aspekt des Datenschutzes "grundsätzlich auf den Prüfstand" zu stellen. Es gelte, die Speicherung von Daten auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren. Aus den Reihen der Unions-Fraktion verlautete, sowohl die Menge der erfassten Daten als auch die zentrale Speicherung schieße über das Ziel hinaus. Und Wirtschaftsminister Brüderle hatte Mittelständlern schon Anfang April Erleichterungen bei den Mitteilungspflichten versprochen. Er hegt Zweifel an der Effizienz des Verfahrens und befürchtet, dass die in Aussicht gestellten Entlastungen in erster Linie großen Unternehmen zugute kommen.

41 Seiten Daten monatlich

"Man hört klare Ablehnung bei der FDP, Nachdenklichkeit bei der CDU - dennoch wurde unser Antrag auf Aussetzung von Elena im Ausschuss Arbeit und Soziales abgelehnt", sagt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der Grünen-Fraktion. "Das finde ich verwirrend." Müller-Gemmeke fordert klare Leitplanken: "Es muss konkret im Gesetz stehen, welche Daten erhoben werden sollen. Andernfalls besteht immer die Gefahr, dass gegen Datenschutzvorschriften verstoßen wird." Die Grünen waren nicht immer so skeptisch: Ursprünglich war Elena ein Baustein der rot-grünen Hartz-Reformen.

Aufgeben wollen die Grünen nicht. Nach der Sommerpause wird ihr Antrag (17/658) in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten. "Wir hoffen, dass die Bundesregierung den Ernst der Lage noch rechtzeitig erkennt und die Chance der parlamentarischen Sommerpause nutzt, das Elena-Verfahren grundlegend zu überarbeiten", sagt Konstantin von Notz, innenpolitischer Sprecher der Grünen. "Tut sie dies nicht, läuft sie Gefahr, dass das Bundesverfassungsgericht das Verfahren endgültig kippt." Auch aus der Linken-Fraktion kommt Kritik. "Den Worten der Bundesjustizministerin müssen jetzt Taten folgen", findet Wolfgang Neškovic, der rechtspolitische Sprecher der Linken-Fraktion. Ansonsten werde deutlich, dass die FDP ihre gesellschaftspolitischen Ideale dem Regieren opfere. "Ich bezweifle jedoch, dass sie sich gegen die Bürgerrechts-Schredderer von der Union durchsetzen kann", sagt Neškovic, der das ganze Verfahren am liebsten eingestampft sehen würde.

Kai Wegner (CDU) aus der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie winkt bei derlei Vorwürfen ab: Das Gesetz über das Verfahren sei im Kern eine sehr gute Sache und ein wichtiger Meilenstein zum Abbau bestehender Bürokratie. Es erfülle höchste Datensicherheitsstandards. Außerdem habe die Bundesregierung bereits auf Kritik reagiert: Daten über eine Streikteilnahme werden etwa nicht mehr erhoben. Dennoch sieht auch Wegner Nachbesserungsbedarf: "Noch müssen Arbeitgeber monatlich rund 41 Seiten übermitteln. Das müssen wir verschlanken." Man dürfe auch deswegen nicht bei Elena zurückrudern, weil Unternehmen bereits in neue Software investiert hätten.

Massenbeschwerde in Karlsruhe

Auch Doris Barnett (SPD) ärgert sich über die derzeitige Diskussion. "Die Aufregung ist völlig übertrieben", so die Wirtschaftsexpertin. "Bei der Ausgestaltung des Verfahrens wurde alles beachtet, was zu beachten war. Ich würde mir wünschen, dass man erst mal die zwei Jahre abwartet, bis die Datenbank komplett aufgebaut ist, bis man darüber urteilt." Aktuell sammelt die zentrale Speicherstelle lediglich Daten. Der Startschuss für das Abrufverfahren fällt erst 2012.

Anders als Barnett und Wegner befürchten viele Abgeordnete spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, dass Elena verfassungswidrig ist. Die Karlsruher Richter hatten Anfang März entschieden, dass die massanhafte Datenspeicherung gegen das Grundgesetz verstößt.

Auch gegen Elena liegt in Karlsruhe seit Ende März eine so genannte Massenbeschwerde auf dem Tisch. Sie wird nach Angaben der Initiatoren von 22.000 Bürgern unterstützt. Zu den Gegnern der Datensammlung zählen unter anderem die Gewerkschaft Ver.di sowie der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD e.V.) - der Verein, der den "Big Brother Award" initiiert hat. Vertreten werden die Beschwerdeführer unter anderen von Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vorantrieb. Elena verletzt nach Meinung ihrer Gegner das informationelle Selbstbestimmungsrecht und damit das grundgesetzlich geschützte Allgemeine Persönlichkeitsrecht - schließlich werden auch hochsensible Daten erfasst und gespeichert. Wann Karlsruhe über die Beschwerde entscheiden wird, ist noch völlig offen.

Anhand des Karlsruher Urteils zur Vorratsdatenspeicherung prüfen Innen- und Justizministerium zurzeit allerdings schon, ob der Umfang der zentralen Speicherung - insbesondere zu Gehältern und Art der Beschäftigung - der Verfassung entspricht. "Die Regierung sollte jetzt ehrlich vorgehen und das Verfahren aussetzen - und nicht erst warten, bis sich das Bundesverfassungsgericht zu dem Thema äußert", sagt die Grünen-Abgeordnete Müller-Gemmeke.

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) nahm Elena schon mal vorsorglich in Schutz. Die umfangreichsten Daten gebe es in der Finanzverwaltung und der Rentenversicherung, gab er zu Bedenken. Das sei bislang auch nicht beanstandet worden. Wenn Elena verfassungswidrig sei, dann sei vieles verfassungswidrig, was bisher unstreitig war, sagte der Minister sinngemäß.

Trotz der noch ausstehenden Prüfungen müssen Arbeitgeber schon jetzt monatlich Daten übermitteln. Andernfalls drohen saftige Bußgelder. Das Unternehmen aus dem süddeutschen Raum schreckt das nicht. "Wir sind fest davon überzeugt, dass wir uns im Recht befinden und werden es auf ein Bußgeld ankommen lassen", sagt der Personalchef. "Und selbstverständlich würden wir dann auch dagegen vorgehen." Vorerst muss der Betrieb allerdings mit keinem Bescheid rechnen: Zurzeit wird nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund noch nicht einmal kontrolliert, welcher Arbeitgeber welche Daten schickt - oder ob er überhaupt mitmacht.