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Bei Sicherheitsverwahrung Bundesgerichtshof letzte Instanz

05.07.2010
2023-08-30T11:25:59.7200Z
2 Min

RECHT

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag den Weg dafür frei gemacht, dass der Bundesgerichtshof (BGH) über die weitere Unterbringung von Straftätern in der Sicherungsverwahrung oder in einer psychiatrischen Klinik das letzte Wort hat. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen sowie SPD und die Grünen, dagegen die Fraktion Die Linke (17/2350).

Bisher konnte es unter Umständen passieren, dass zwei Oberlandesgerichte in der grundlegenden Frage, ob die Sicherungsverwahrung zu beenden sei oder nicht, zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen. Eine bundeseinheitliche Entscheidungsgrundlage sei deshalb notwendig, war die Mehrheit des Parlaments überzeugt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte Ende vergangenen Jahres entschieden, dass Menschen, die sich in der Sicherungsverwahrung befinden, nach dem zum Zeitpunkt der Verurteilung gültigen Recht behandelt werden müssten.

Die Höchstdauer der Sicherungsverwahrung betrug damals zehn Jahre. Erst im Januar 1998 änderte der Bundestag die gesetzliche Bestimmung. Fortan konnten Straftäter auf unbestimmte Zeit in Sicherungsverwahrung genommen werden. Das Gerichtsverfassungsgesetz muss entsprechend geändert werden.

Nach Angaben von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sind bis zu 90 Menschen, die vom Urteil des EGMR betroffen seien. Die Umsetzung eile; man müsse einen Beitrag leisten, durch die Vorlage an den BGH zu einer einheitlichen Rechtsprechung zu kommen. Das, so Leutheusser-Schnarrenberger weiter, "ist geboten, richtig und angemessen". Eine einheitliche Rechtsprechung sei von "grundsätzlicher Bedeutung", so merkte Andrea Astrid Voßhoff (CDU) an. Durch die Vorlagepflicht zum BGH wolle man vermeiden, dass ein "rechtlicher Flickenteppich" entstehe. Peter Danckert (SPD) kündigte zu den im Bundeskabinett vorgelegten Eckpunkten zur Sicherungsverwahrung die Mitarbeit seiner Fraktion an: "Die große Linie stimmt." Während auch Jerzy Montag (Grüne) Ähnliches verlauten liess, war Jens Petermann (Die Linke) nicht zufrieden: Die "absehbare Verzögerung" wegen der Vorlagepflicht beim BGH werde dazu führen, dass die Sicherungsverwahrten weiter einsitzen würden, während die Regierung weiter streite, wie nun nun zu verfahren sei.