Piwik Webtracking Image

Aus Plenum und Ausschüssen : Schlafen in der Bahn für 19 Prozent

05.07.2010
2023-08-30T11:26:00.7200Z
2 Min

finanzen

Die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze beschäftigen den Bundestag nach wie vor höchst intensiv. So fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung in einem Antrag (17/2333) auf, die an die Universität des Saarlandes vergebene Studie zur Problematik der ermäßigten Mehrwertsteuersätze unmittelbar nach der Fertigstellung den Mitgliedern des Finanzausschusses und allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Verfügung stellen.

Denn der Druck, etwas zu tun, wachse angesichts immer neuer Beispiele unterschiedlicher Beteuerung. So fordert der Bundesrechnungshof eine grundlegende Überarbeitung (siehe untenstehenden Bericht und die Bundesregierung telte auf die schriftliche Frage des Grünen-Abgeordneten Anton Hofreiter (17/2060) mit, dass zwar das Übernachten in Hotels und auf Campingplätzen seit dem 1. Januar 2010 mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von sieben statt mit dem Normalsatz von 19 Prozent besteuert wird. Begünstigt seien Leistungen, "die in der Aufnahme von Personen zur Gewährung von Unterkunft bestehen".

Doch für Übernachtungen in Schlafwagen der Deutschen Bahn gilt das nicht. Koschyk: "Bei der Nutzung von Schlaf- und Liegewagen in Nachtzügen handelt es sich nicht um die Gewährung einer Unterkunft, sondern allein um eine Beförderungsleistung, bei der das Beherbergungselement eine untergeordnete, die Leistung nicht prägende Rolle spielt. Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung kommt daher nicht in Betracht", sagte Koschyk.

Die Grünen fordern, dass die ihrer Ansicht nach ungerechtfertigten Steuerermäßigungen etwa für Hotelbetriebe nicht bis zum Ende der Legislaturperiode erhalten bleiben. Die Einzelermäßigung für das Hotelgewerbe koste die öffentlichen Haushalte eine Milliarde Euro im Jahr. Dies sei beim aktuellen Zustand dieser Haushalte nicht hinnehmbar.

Verlangt wird in dem Antrag unter anderem, die Mitglieder des Finanzausschusses des Bundestages bei der Auswahl der Mitglieder der geplanten Mehrwertsteuer-Kommission anzuhören. Der Finanzausschuss solle sogar ein Vetorecht gegen die Berufung von Mitgliedern dieser Kommission erhalten, fordert die Fraktion. Die Grünen werfen der Regierung vor, das Thema mit der Einsetzung einer Regierungskommission zu den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen aus der Öffentlichkeit zu ziehen und außerdem die Abgeordneten des Bundestages nur unzureichend zu beteiligen. Durch die Einführung eines Vetorechts für den Finanzausschuss solle verhindert werden, "dass Lobbyisten in der Kommission mitwirken. Bei der Ermäßigung für die Übernachtungen in den Hotels hat die Koalition leider bewiesen, dass sie Einzelinteressenvertretung im Steuerrecht Vorrang vor ordnungspolitischen Grundsätzen gewährt", kritisiert die Fraktion.