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Lebensversicherungen unter Schutz

STEUERRECHT Änderungen bei Rückstellungsvorschriften sollen Zusammenbruch verhindern

05.07.2010
2023-08-30T11:26:00.7200Z
2 Min

rung eingebrachte und vom Bundestag am vergangenen Donnerstag an die zuständigen Ausschüsse überwiesene Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 (17/2249) enthält die dafür notwendigen Werkzeuge.

Eigenkapital sichern

So sind Änderungen bei den ungebundenen Rückstellungen für die Beitragsrückerstattung von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen vorgesehen. Mit den Rückstellungen werden Ertragsschwankungen ausgeglichen und Eigenkapitalanforderungen gedeckt. Ausgerechnet in Zeiten niedriger Erträge und hoher Unsicherheiten könnten die Unternehmen gezwungen sein, ihre Rückstellungen abzubauen. Daher will die Regierung den steuerlichen Höchstbetrag für ungebundenen Rückstellungen bis 2013 befristet anheben. Ohne Gesetzesänderung drohe die Auflösung dieser Rückstellung bei einer größeren Anzahl von Versicherungsunternehmen. Bei Unternehmen mit besonders niedrigen Rohüberschüssen könnten bis 2011 die gesamten ungebundenen Rückstellungen abgebaut werden, so dass sie keine Reserven mehr hätten.

In Japan seien in einer derartigen Situation zwischen 1997 und 2001 acht Versicherer insolvent geworden. Die Summe der an die Versicherten ausgeschütteten Überschüsse verringere sich nicht; die endgültige Überschussverteilung an die Versicherten könne sich aber verzögern. Dies müsse zur Stärkung der Risikotragfähigkeit der Unternehmen hingenommen werden, heißt es in der Begründung.

Auch in anderen Bereichen des Steuerrechts soll es Änderungen geben. Eingetragene Lebenspartner sollen im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht mit Ehepartnern gleichgestellt werden. Es gelte dann für Lebenspartner die günstigere Steuerklasse I, heißt es im Entwurf des Jahressteuergesetzes. Außerdem ist die Gleichstellung im Grunderwerbsteuergesetz vorgesehen.

Bei der Steuermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen (höchstens 1.200 Euro) sind Einschränkungen vorgesehen. Schon nach derzeitigem Recht ist der Abzug von der Steuerschuld bei Maßnahmen nach dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW (zinsverbilligte Maßnahmen oder steuerfreie Zuschüsse) ausgeschlossen.

Dieser Ausschluss der Doppelförderung soll auf weitere Förderprogramme wie "Altersgerecht umbauen" oder zur Förderung energetischer Renovierung, Erhaltung und Modernisierung - auch wenn sie von den Ländern aufgelegt worden sind - ausgeweitet werden.