Piwik Webtracking Image

Der Lockruf des Geldes

FINANZEN Mehrere Initiativen gegen überhöhte Zins- und Renditeversprechen

05.07.2010
2023-08-30T11:26:00.7200Z
2 Min

Der "Graue Kapitalmarkt" lockt, und über eine Million Geldanleger sollen bisher auf toll klingende Angebote wie weit über dem Marktniveau liegende Zinsen und attraktive Steuerersparnisse beim Kauf von Immobilien hereingefallen sein. 800.000 Finanzprodukte sind in Deutschland auf dem Markt. Dass in vielen große Risiken schlummern, ist den Hochglanzprospekten der Vertreiber oft nicht einmal indirekt zu entnehmen. Daher wollen die Oppositionsfraktionen mit mehreren Anträgen den Schutz der Anleger vor betrügerischen Angeboten verbessern, und auch die Regierung hat eine Regulierung des "Grauen Kapitalmarktes" angekündigt.

Markt nicht reguliert

Zwar werden viele Anlegerschutz-Aussagen von Bündnis 90/Die Grünen von anderen Fraktionen mitgetragen, doch im Bundestag wurde ihr Antrag (17/284, 17/ 2335), den "Grauen Kapitalmarkt durch einheitliches Anlegerschutzniveau überwinden", am vergangenen Freitag von der Koalitionsmehrheit von Union und FDP abgelehnt. Die Fraktion hatte darauf hingewiesen, trotz aller Gesetzgebungsmaßnahmen zum besseren Anlegerschutz sei der "Graue Kapitalmarkt" bisher unangetastet geblieben. Damit bestehe eine Spaltung des Kapitalmarktes in zwei Teile, die überwunden werden müsse. Milliardenbeträge würden in geschlossenen Immobilienfonds versickern. In den Fonds enthaltene Immobilien hätten sich als Schrottimmobilien erwiesen, und die prognostizierten Erträge seien nicht eingetreten. Der "Graue Kapitalmarkt" umfasse auch Phantasieprodukte wie Bankgarantiegeschäfte oder Depositendarlehen. Die Anleger würden ihr Geld nie wiedersehen.

Abgelehnt wurde auch ein Antrag der Linksfraktion (17/887, 17/1782) zur verbrauchergerechten Regulierung der Finanzmärkte. Die Fraktion hatte die Einrichtung einer eigenständigen Verbraucherschutzbehörde für Finanzmärkte gefordert. Zudem solle der "Graue Kapitalmarkt" einschließlich der Inhaberschuldverschreibungen und Anteilen an Personengesellschaften wie geschlossenen Fonds unter Aufsicht gestellt und die Beweislast bei fehlerhafter Beratung von Verbrauchern auf die Anbieter umgekehrt werden.

Marktwächter gefordert

Bereits am vergangenen Donnerstag wurde ein Antrag der SPD-Fraktion (17/2136) an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Darin wird ebenfalls eine Regulierung des "Grauen Kapitalmarkts" verlangt. So soll der gesetzliche Finanzinstrumentebegriff auf Anteile von geschlossenen Fonds erweitert werden. Die Verbraucherorganisationen sollen künftig als "Marktwächter" den Finanzmarkt beobachten, Erfahrungen der Verbraucher systematisch erfassen und an die Finanzaufsicht weitergeben. Sie sollen außerdem Unterlassungsklagen gegenüber unlauteren Anbietern erheben können. Für Finanzberater und -vermittler sollen Mindeststandards festgelegt werden.