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Steuerchaos beenden

Mehrwertsteuer BRH fordert grundlegende Überarbeitung

05.07.2010
2023-08-30T11:26:00.7200Z
1 Min

Die Bundesregierung soll die ermäßigten Steuersätze bei der Umsatzsteuer "grundlegend" überarbeiten. Das empfiehlt der Bundesrechnungshof (BRH) in seinem Bericht (17/2290) zur Mehrwertsteuer. Jede einzelne Begünstigung solle auf systematische Schwachstellen untersucht und kritisch hinterfragt werden.

Das Umsatzsteuergesetz sieht neben dem Regelsteuersatz von 19 Prozent einen ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent vor, schreibt der BRH. Ermäßigungen seien ursprünglich aus sozial-, kultur-, agrar- und verkehrspolitischen Motiven eingeführt worden. Zweck sei es gewesen, Güter des lebensnotwendigen Bedarfs zu verbilligen. Die Begünstigungen durch den ermäßigten Steuersatz hätten sich 2008 auf 24,2 Milliarden Euro belaufen. Der BRH hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Prüfungen zum Anwendungsbereich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes durchgeführt. Dabei sei festgestellt worden, dass diese häufig "sachlich" nicht mehr zu begründen seien. Um den Katalog von begünstigten Gegenständen für die Finanzverwaltung handhabbar zu machen, habe es eines 140-Seiten-Schreibens des Bundesfinanzministeriums bedurft. Dennoch steht die Finanzverwaltung den Abgrenzungsproblemen "häufig hilflos" gegenüber, schreibt der BRH. In den vergangenen zehn Jahren seien mehr als 300 Gerichtsentscheidungen zum ermäßigten Steuersatz ergangen. Dabei habe unter anderem geklärt werden müssen, ob Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs, Milch oder Milchmixgetränke seien. Auch habe das Finanzministerium darauf hinweisen müssen, dass Trockenmoos (Regelsteuersatz) durch Anfeuchten nicht wieder zu frischem Moos (ermäßigter Steuersatz) werde.