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Superprofis unter beschränkter Aufsicht

KSK-TRUPPE Der Trend zum Einsatz von Spezialkräften hat seinen Preis. Für die demokratische Öffentlichkeit sind deren Operationen eine Herausforderung Probleme…

23.08.2010
2023-08-30T11:26:02.7200Z
3 Min

In Zeiten, in denen die Bundeswehr das beliebteste Sparobjekt sogar des für sie zuständigen Ministers zu werden scheint und die Wehrpflicht zur Disposition steht, hat das Schlagwort "Professionalisierung" Konjunktur: Fast fragt man sich, was für ein unprofessioneller Haufen die Armee bisher gewesen sein muss. Jetzt soll sie jedenfalls klein und fein werden; Leitartikler wünschen sich "kompakte, hochtrainierte und hochmobile Einsatzarmeen". Auch Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat in Interviews und in einer Rede an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg deutlich gemacht, dass er für die Zukunft auf Kräfte setzt, die zum "Kampf im hochintensiven Gefecht" fähig sind, "flexibel und effizient" agieren und "gezielt, punktuell" eingreifen können. Spezialkräfte und Nachrichtendienste, so das von ihm entworfene Szenario, würden denn auch die entscheidende Rolle bei der "Nachsorge" in Afghanistan spielen, wenn die "Rest-Bundeswehr" (Spezialkräfte-Jargon) einmal abgezogen ist.

Für eine Gesellschaft, die ohnehin sehr zivil und dienstleistungsorientiert denkt, mag es entlastend sein, das ganze unappetitliche Kämpfen und Töten in fremden Ländern nicht nur in die Hände von Profis, sondern gleich von Superprofis zu legen - und dann nicht mehr groß darüber nachdenken zu müssen. Aber der Trend zum Spezialkräfte-einsatz, den man heute schon bei den Amerikanern beobachten kann, hat seinen Preis. Zum einen lässt sich nicht ausschließen, dass Spezialsoldaten das problematische Selbstverständnis einer elitären Kriegerkaste entwickeln. Ein früherer Kommandeur des 1996 gegründeten Kommandos Spezialkräfte (KSK) in Calw hat es einmal so formuliert: Die Tests für die Aufnahme in diese Elitetruppe seien "das Härteste, was man in einer Demokratie verlangen darf". Und obwohl der gegenwärtige Kommandeur des Kommandos, Brigadegeneral Hans-Christoph Ammon, stets sorgfältig betont, dass es für seine Soldaten eher um mentale Stabilität unter körperlichen Belastungen gehe, bleibt zumindest die Sorge, ob Demokratie und Härte im Bewusstsein der Soldaten jederzeit ideal ausbalanciert sind.

Zum anderen sind die Operationen von Spezialkräften zumindest eine Herausforderung für die demokratische Öffentlichkeit: Es ist ja in der Tat nicht sinnvoll, geheime Einsätze per Presseerklärung anzukündigen und mögliche "Zielpersonen" davor zu warnen, dass ein "Hausbesuch" bevorsteht. Doch mit zunehmender Geheimhaltung wird die parlamentarische Kontrolle der Armee enorm erschwert. De facto sind die 300 KSK-Soldaten und ihre 700 Unterstützungskräfte schon heute eine andere Bundeswehr, mit einer eingeschränkten Berichtspflicht gegenüber den Parlamentariern, die ihnen - wie allen deutschen Soldaten - das Mandat für ihre Einsätze per Bundestagsbeschluss erteilen müssen.

Geführt wird das KSK durch das Kommando Operationen Spezialkräfte (FOSK) in Potsdam, das sich mit dem Einsatzführungskommando der Bundeswehr abstimmt, diesem aber nicht unterstellt ist. Im Zweifelsfall entscheidet der Generalinspekteur direkt, in letzter Instanz der Minister selbst. Die Einsätze unterstehen einem nationalen Vorbehalt; kein internationales Kommando kann ohne deutsche Zustimmung auf die Spezialsoldaten zugreifen.

Nach dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Fall Murat Kurnaz, bei dem es auch um die Frage ging, ob das, was deutsche KSK-Soldaten in Afghanistan taten, durch das damalige Bundestagsmandat gedeckt war, kam es zu einer Einigung unter den Bundestagsfraktionen. Deren Vorsitzende sollten künftig möglichst zeitnah über KSK-Einsätze informiert werden. Tatsächlich lassen sich die Fraktionschefs meist durch die zuständigen Obleute im Verteidigungs- und im Auswärtigen Ausschuss vertreten. Diese Unterrichtungen sind als "geheim" eingestuft, was bedeutet, dass es entweder zwei Klassen von Parlamentariern gibt - eingeweihte und uneingeweihte - oder dass die militärische Führung augenzwinkernd voraussetzt, die Obleute würden diese geheimen Informationen an ihre Kollegen weitergeben.

Abhelfen ließe sich diesem unbefriedigenden Zustand dadurch, dass an die Stelle der unvollständigen Vorab-Information weniger Abgeordneter die vollständige Unterrichtung der zuständigen Ausschüsse über abgeschlossene Einsätze träte. Der Parlamentsvorbehalt, festgelegt im Parlamentsbeteiligungsgesetz, bedeutet ja eine konstitutive Zustimmung zu ganzen Bundeswehr-Missionen, meist für ein Jahr: Die Parlamentarier müssen (und können) nicht jede einzelne Festnahme, Hausdurchsuchung oder Geiselbefreiung vorab genehmigen. Aber sie brauchen die komplette Information über deren Ergebnisse - auch, um zur Not öffentlich darüber zu diskutieren, ob diese dem Mandat entsprechen. Im Extremfall erlaubt es das Parlamentsbeteiligungsgesetz, auch ein komplettes Mandat zu beenden. Das Spannungsverhältnis zwischen den geheimen Operationen der Spezialkräfte und dem berechtigten Kontrollinteresse von Parlament und Öffentlichkeit wird sich aber niemals ganz auflösen lassen - das muss wissen, wer stramm in Richtung Geheimarmee marschiert.