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3.800 Euro für jedes Kundus-Opfer

ENTSCHÄDIGUNG Das Verteidigungsministerium spricht von »freiwilliger Hilfeleistung«

23.08.2010
2023-08-30T11:26:03.7200Z
2 Min

Fast ein Jahr nach dem Luftangriff von Kundus auf zwei Tanklaster hat die Bundeswehr den Angehörigen der Opfer jeweils 3.800 Euro gezahlt. Das Geld sei bei einer afghanischen Bank eingezahlt worden. Die Angehörigen bekämen es über ein personalisiertes Konto. Die gezahlte Gesamtsumme beläuft sich auf knapp 327.000 Euro. Demnach haben 86 Familien Geld bekommen.

Das Verteidigungsministerium will das Geld aber nicht als "Entschädigung im Rechtssinne" für die Toten und Verletzten verstehen. Es handele sich um eine freiwillige humanitäre Hilfsleistung.

Nach Ministeriumsangaben ermittelte die afghanische Menschenrechtskommission AIHRC den Kreis der Opfer des Luftschlags

und nannte dem deutschen Kommandeur des regionalen Wiederaufbauteams in Kundus, Oberst Reinhardt Zudrop, die betroffenen Familien.

Klage angekündigt

Die Opferanwälte um den Bremer Juristen Karim Popal hatten für jeden Todesfall eine Entschädigung von rund 28.000 Euro gefordert. Die nun überwiesenen 3.800 Euro bezeichnete Popal "als eine Art Vorschuss". "Das hindert uns nicht an einer Klage", sagte er auf Anfrage. "Wir schämen uns für diesen Betrag." Er hat nach eigenen Angaben knapp 80 Vollmachten von Mandanten. Das Ministerium hatte Verhandlungen mit ihm Mitte April abgebrochen, weil die Mandatsfrage nicht ausreichend geklärt sei. Auch der Bremer Opferanwalt Bernhard Docke hält die Höhe der Zahlungen für unangemessen niedrig.

Bei einem gemeinsamen Auftritt am Montag hatten der Direktor der AIHRC, Haiatullah Amiri, der Gouverneur der Provinz Kundus, Mohamad Omar, und Oberst Zudrop die Zahlungen am Ort bekanntgegeben. Dass Ministerium zitierte einen der betroffenen Familienangehörigen, Abdullah Qahar, mit den Worten: "Das Geld hilft uns, ich werde mich um die Kinder kümmern, um ihnen eine bessere Ausbildung und Schulbildung zu ermöglichen."

Nach jüngsten Erkenntnissen starben bei dem von dem deutschen Oberst Georg Klein befohlenen Angriff auf zwei von Taliban entführte und bei Kundus steckengebliebenen Tanklaster in der Nacht zum 4. September 2009 91 Menschen, 11 wurden schwer verletzt. Im offiziellen Bericht der Afghanistan-Schutztruppe Isaf war von bis zu 142 Toten und Verletzten die Rede. Unklar ist, wie viele Zivilisten und Taliban darunter waren.

Die Bundesanwaltschaft hatte im April ein Verfahren gegen Oberst Klein eingestellt. Er hatte die Tanklaster als Gefahr für die in dem deutschen Verantwortungsbereich stationierten Soldaten angesehen.

Nach Angaben des Verteidigungsministeriums war der Angriffsbefehl völkerrechtlich zulässig.