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Gleiche Erbschaftsteuer

FINANZEN Fraktionen begrüßen Karlsruher Urteil

23.08.2010
2023-08-30T11:26:03.7200Z
2 Min

Das Bundesverfassungsgericht hat die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz für verfassungswidrig befunden (Az.: 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07). Die Richter setzten dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Dezember 2010, um eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Diese Regelung muss auch die Altfälle seit Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Jahre 2001 mit erfassen. Die Koalitionsparteien wiesen darauf hin, dass die geforderte Gleichstellung bereits im Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2010 (17/2249) vorgesehen sei. Die Rückwirkung auf Altfälle sei unproblematisch zu regeln und werde mit auf den Weg gebracht.

Michael Kauch äußerte für die FDP-Fraktion, sie erwarte nun vom Koalitionspartner, dass er seinen Widerstand gegen die Gleichstellung bei der Einkommensteuer ebenso aufgebe. Leo Dautzenberg (CDU) wies darauf hin, dass im Einkommensteuerrecht sehr viel komplexere Strukturen betroffen seien. Insoweit sollten zunächst noch ausstehende Entscheidungen des Verfassungsgerichts abgewartet werden.

Nicolette Kressl (SPD) begrüßte den Karlsruher Beschluss ausdrücklich. Die Entscheidung bestätige die von der SPD seit Jahren verfolgte Linie. Volker Beck und Gerhard Schick von Bündnis 90/Die Grünen forderten, dass auch die Diskriminierung im Einkommensteuerrecht und in der Beamtenversorgung zügig beseitigt werden müssten. Für Die Linke verlangte Barbara Höll, die Ehe für Lesben und Schwule zu öffnen, um so eine vollständige Gleichstellung in allen Bereichen zu bewirken.

Bereits 2008 wurden durch das Erbschaftssteuerreformgesetz die persönlichen Freibeträge und die Versorgungsfreibeträge angeglichen. Nach dem Karlsruher Beschluss muss die Schlechterstellung der Lebenspartnerschaft nun auch beim Steuersatz beseitigt werden. Bislang werden eingetragene Lebenspartner wie entfernte Verwandte und Fremde mit den höchsten Steuersätzen besteuert.