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LESERPOST

Kurz notiert

Zur Ausgabe 34/35 vom 23.08.2010

"Jeden Tag weinende fünf Minuten", Seite 10

Der Urteil des Europäischen Gerichtshof [von 2000, das Frauen in der Bundeswehr zuließ], ist rechtswidrig und entfaltet für Deutschland keine Rechtswirkung, weil das Gericht seine Kompetenz überschritten und in den Kernbereich des Grundgesetzes eingegriffen hat. Männer und Frauen werden von Verfassungs wegen zu Recht ungleich behandelt: Männer müssen Wehrdienst leisten, Frauen dürfen es freiwillig. Die EU-Gleichstellungsrichtlinie gilt daher nicht für die Bundeswehr.

Prof. Dr. Dr. h.c. Claus Arndt, Hamburg

Aus Politik und Zeitgeschichte

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