Piwik Webtracking Image

FÜNF FRAGEN ZU: MENSCHENRECHTEN

04.10.2010
2023-08-30T11:26:05.7200Z
2 Min

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats diskutiert diese Woche einen von Ihnen erstellten Bericht mit der Forderung, der Staatenbund solle gegen Menschenrechtsverletzungen in der Dritten Welt durch multinationale Konzerne vorgehen. Ist das nicht Sache der Gewerkschaften?

Im Prinzip schon. Doch anders als in entwickelten Demokratien konnten in vielen Entwicklungsländern noch keine starken Gewerkschaften entstehen. Deshalb ist die internationale Staatengemeinschaft gefordert.

Welche gravierenden Verstöße sind zu beklagen?

Skandalös ist etwa die Kinderarbeit in indischen Steinbrüchen. Die Kinder müssen oft unter menschenunwürdigen Bedingungen schuften, die Löhne sind niedrig, die Arbeitszeiten lang. Kritik hervorgerufen hat auch die Herstellung von hierzulande in Billigketten vertriebenen Kleidern in der fernöstlichen Textilindustrie zu Hungerlöhnen. In rohstoffreichen Ländern sind die Arbeitsbedingungen in Minen häufig hart. Bei der Errichtung solcher Abbaustätten werden kleine Landbesitzer bei der Übertragung ihres Eigentums an Unternehmen zuweilen übervorteilt.

Wie lässt sich die Situation verbessern?

Ein Mittel könnte der Ausschluss inkriminierter Firmen von öffentlichen Aufträgen sein, was freilich rechtlich nicht einfach zu bewerkstelligen ist. Dem Parlament des Europarats kommt die Aufgabe zu, in der Öffentlichkeit das Bewusstsein für die Notwendigkeit zu schaffen, nicht jedes Produkt aus der Dritten Welt zu jedem Preis zu kaufen. Auf internationaler Ebene existieren zahlreiche Selbstverpflichtungserklärungen seitens der Wirtschaft. Sie werden aber oft nur zum Teil umgesetzt und sind nicht einklagbar.

Nun gibt es aber doch den Straßburger Menschenrechtsgerichtshof.

Vor den Europarats-Richtern können zwar Unternehmen gegen die Missachtung ihrer Rechte durch Staaten klagen, nicht jedoch Arbeitnehmer gegen Grundrechtsverstöße durch Konzerne. Die Schaffung einer solchen Beschwerdemöglichkeit ist juristisch sehr kompliziert. Ideal wäre die Verabschiedung einer Konvention über den Schutz von Grundrechten durch multinationale Konzerne als Zusatz zur Menschenrechtscharta des Europarats. Die Beachtung dieser Konvention könnte dann von Arbeitnehmern eingeklagt werden.

Kann das Abgeordnetenhaus des Europarats denn Einfluss nehmen auf internationale Unternehmen?

Konkrete Maßnahmen können wir nicht durchsetzen, dazu fehlt uns die Macht. Aber der Schutz von Menschenrechten in der Wirtschaft der Dritten Welt ist inzwischen international auf der politischen Tagesordnung nach vorne gerückt. Dieser Entwicklung kann das Parlament des Europarats frische Impulse geben.

Die Fragen stellte

Karl-Otto Sattler.