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Der Kampf ums Kleingedruckte

Gesundheit Wer darf wieviel bei der Nutzenbewertung von Medikamenten mitreden? Es geht um Macht und Geld

04.10.2010
2023-08-30T11:26:05.7200Z
4 Min

Rainer Hess gehört zu den großen und erfahrenen Tieren im Dschungel der Gesundheitsinstitutionen. So schnell bringt den Chef des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dem höchsten Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen, nichts aus der Fassung. Doch in der Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG, 17/2413) am vergangenen Mittwoch war es vorbei mit seiner sonst so elefantös anmutenden Gelassenheit. Mit hochrotem Kopf verteidigte der 69-Jährige die Arbeit seines Gremiums. Hess' Blut in Wallung versetzt hatte ein vergleichsweise junger Tiger der Gesundheitspolitik: der 30-jährige gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Jens Spahn (CDU).

Was war passiert? Breiten Raum nahm in der dreistündigen Anhörung ein Änderungsantrag der Koalition ein, wonach der G-BA die Verordnungsfähigkeit eines Arzneimittels nicht mehr wegen eines fehlenden Nutzennachweises ausschließen darf. Das soll nur noch gehen, wenn das Gremium die Unzweckmäßigkeit eines Medikaments nachweist. Hess sieht den G-BA dazu nicht in der Lage. Er forderte, dem Gremium die Möglichkeit zu lassen, den Nutzen eines Präparats an Hand von Studien der Pharmaindustrie zu bewerten und Verordnungseinschränkungen oder -ausschlüsse auszusprechen. "Sie dürfen uns das nicht aus der Hand schlagen", appellierte er. Ansonsten könnten selbst riskante Arzneimittel künftig nicht mehr aus dem Erstattungskatalog der Kassen gestrichen werden.

Lärm um nichts

Spahn sieht in Hess' Ausführungen vor allem viel Lärm um nichts. Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit eines Arzneimittels würden bereits bei der arzneimittelrechtlichen Zulassung von den zuständigen Behörden geprüft. Dieser Zulassung stelle "sicher, dass Arzneimittel grundsätzlich für die Behandlung der zugelassenen Indikationen geeignet sind", heißt es auch in der Begründung zu dem umstrittenen Änderungsantrag. Es werde "nur klargestellt, was jetzt schon Recht ist", betonte Spahn und unterzog Hess einer intensiven Befragung.

Gebanntes Publikum

Ob er nicht schon heute an die Weisungen von Bundesbehörden gebunden sei, wollte der CDU-Politiker wissen, und ob der G-BA nicht schon jetzt die Zulassungsentscheidungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte berücksichtigen müsse. Und außerdem, wie viele Arzneimittel habe der G-BA denn überhaupt von der Verordnungsfähigkeit ausgeschlossen, bohrte Spahn nach. Zwei, räumte Hess ein, hielt aber an der Bedeutung der bestehenden Regelung fest. Die Industrie habe die Verpflichtung, dem G-BA für ein Medikament einen Nutzen oder einen Zusatznutzen zu belegen, entgegnete Hess nach einigen Minuten des Zwiegesprächs, das die rund 200 Experten, Abgeordnete und Gäste gebannt verfolgten. "Sie wollen die Industrie aus dieser Verantwortung entlassen", sagte der G-BA-Vorsitzende schließlich aufgebracht.

Kurz darauf rügte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Karl Lauterbach, "der Kollege Spahn" habe sich bei der Befragung von Hess im Ton vergriffen. Er fügte hinzu: "Wir sind hier nicht vor Gericht und Herr Dr. Hess kein Angeklagter." Die Ausschussvorsitzende Carola Reimann (SPD) schloss sich mit den Worten an: "Im Übrigen, lassen Sie mich das sagen, sind Sie alle unsere Gäste, und da erwarte ich auch, dass Sie angemessen respektvoll behandelt werden." Spahn verließ daraufhin mit den meisten anderen Unions-Abgeordneten die Anhörung. Dagegen, dass Lauterbach ihn kritisiere, habe er nichts, die Worte der Ausschussvorsitzenden seien aber nicht in Ordnung gewesen, sagte Spahn am nächsten Tag auf Anfrage dieser Zeitung.

Verpasst haben die Unions-Abgeordneten die Äußerungen der Hauptgeschäftsführerin des Verbandes der forschenden Pharma-Unternehmen, Cornelia Yzer, zu einem anderen kontrovers diskutierten Änderungsantrag der Koalition. Ein Kernpunkt des AMNOG ist, dass ein Medikament künftig kurz nach seiner Zulassung eine Frühbewertung durchläuft, die dann als Grundlage für Preisverhandlungen des Herstellers mit den Krankenkassen dienen soll. Nach dem Änderungsantrag sollen die Grundsätze dieser Bewertung durch eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, vom G-BA geregelt werden.

Damit solle erreicht werden, beteuerte die Unions-Fraktion, dass das neue Instrument "möglichst schnell in Gang" komme und Rechtssicherheit geschaffen werde. Als ein Geschenk an die Pharmabranche sieht das hingegen die Opposition und wirft in Teilen Schwarz-Gelb vor, Textpassagen direkt von der Pharmalobby übernommen zu haben. Yzer sagte dazu nun in der Anhörung, "die zitierte Passage ist eine Forderung, die wir auch erheben, wobei wir aber im Wesentlichen zitieren aus dem Ihnen vorliegenden AMNOG-Gesetzentwurf".

Grundsätzliches Lob

Bei dem intensiven Ringen um das Kleingedruckte ging in der Anhörung fast unter, dass die gesetzlichen Krankenkassen den Koalitionsentwurf grundsätzlich begrüßen. So sprach der Vizevorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Johann-Magnus von Stackelberg, von "einem Schritt in die richtige Richtung". Skeptisch äußerten sich die GKV-Vertreter aber unter anderem zu dem Vorhaben, das Kartellrecht auf die gesetzlichen Krankenkassen anzuwenden. Der Anhörung lagen auch die Anträge der Fraktionen von SPD (17/1201), Die Linke (17/2322, 17/2324) und Bündnis 90/Die Grünen (17/1985, 17/1418) zugrunde.