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Kurz notiert

04.10.2010
2023-08-30T11:26:05.7200Z
2 Min

2,3 Milliarden Euro aus der Kernbrennstoffsteuer

Der Verbrauch von Kernbrennstoffen soll vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2016 besteuert werden. Dazu haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP einen Gesetzentwurf (17/3054) vorgelegt, der am Freitag im Bundestag beraten wurde. Die Steuereinnahmen sollen jährlich 2,3 Milliarden Euro betragen. Die Haushaltskonsolidierung des Bundes erfordere die Erschließung zusätzlicher Einnahmequellen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Erträge aus der Steuer sollen vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung auch dazu beitragen, die aus der Sanierung der Schachtanlage Asse II entstehende Haushaltsbelastung des Bundes zu verringern.

Sondervermögen geplant

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP haben einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (17/3053) vorgelegt. Dieser soll dazu dienen, die Umsetzung des Energiekonzepts und zusätzliche Maßnahmen im Bereich des internationalen Klima- und Umweltschutzes zu finanzieren. Eine nachhaltige Energie- und Klimapolitik erfordere erhebliche Modernisierungsinvestitionen in den kommenden Jahren, heißt es zur Begründung. Grundlage der Finanzierung seien Mehreinnahmen aus der Abschöpfung von Zusatzgewinnen aus der Laufzeitverlängerung sowie ab 2011 Mehreinnahmen aus der Versteigerung der Emissionszertifikate.

Der Gesetzentwurf wurde am Freitag erstmals im Bundestag beraten.

Keine Energiesteuer auf Brennholz und Holzkohle

Auf Brennholz und Holzkohle wird keine Energiesteuer erhoben. Diese Klarstellung enthält der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (17/3055). Außerdem regelt der am Freitag erstmals im Bundestag beratene Entwurf, dass Wasserfahrzeuge im Hafen, die ihren Strombedarf von Land her decken, diesen Strom steuerbefreit beziehen können. Zudem ist eine Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft vorgesehen. Beim steuerbegünstigten Agrardiesel wird der mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2005 eingeführte Selbstbehalt von 350 Euro gestrichen. Außerdem entfällt die Obergrenze von 10.000 Liter Agrardiesel pro Betrieb. Die Neuregelungen sollen zu Steuermindereinnahmen von insgesamt 358 Millionen Euro im Jahr beim Bund führen. z