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Mehr Babypause

EUROPA Das EU-Parlament hat die Verlängerung des Mutterschutzes auf 20 Wochen beschlossen. Gegner befürchten hohe Kosten und geringere Chancen für junge Frauen…

25.10.2010
2023-08-30T11:26:06.7200Z
4 Min

Beim Mutterschutz gelten bisher in Europa höchst unterschiedliche Regelungen. Während Müttern in Bulgarien 59 Wochen Schutz zusteht, sind es in Deutschland und Malta nur 14 Wochen. Die EU-Kommission hatte daher eine Anhebung des bisherigen Minimums auf 18 Wochen vorgeschlagen und berief sich dabei auf den Standard der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO).

Im Europaparlament war die zuständige Berichterstatterin, die Portugiesin Edite Estrela, noch weiter gegangen und hatte sich für 20 Wochen eingesetzt. Der Vorschlag stieß auf großen Widerstand. Die Ausweitung bei voller Gehaltszahlung würde alleine für Deutschland Mehrkosten von mehr als 1,5 Milliarden Euro im Jahr bedeuten, rechnete der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Otto Kentzler, vor. Das Bundesfamilienministerium errechnete sogar Mehrkosten von 1,7 Milliarden Euro, wenn der von Estrela geforderte, voll bezahlte zweiwöchige Vaterschaftsurlaub ebenfalls berücksichtigt würde.

Am vergangenen Dienstag stimmten die Europaabgeordneten nun für einen Kompromiss. Der Mutterschutz soll zwar auf 20 Wochen ausgeweitet werden, für die letzten vier Wochen können jedoch bestehende nationale Regelungen wie die deutsche Elternzeit angerechnet werden. "Das EU-Parlament hat endlich verstanden, dass das deutsche Kombimodel aus Mutterschutz und Elternzeit vorbildlich und daher schützenswert ist", betonte der deutsche Europaabgeordnete Thomas Mann (CDU): "Statt der befürchteten 1,7 Milliarden Euro werden dem Babyschutz-Europa-Meister wohl nur geringe Mehrkosten entstehen." Die Schärfe, mit der über das Thema zuvor im Parlament gestritten wurde, zeigt, wie tief die Gräben gehen. Die Liberale Silvana Koch-Mehrin beispielsweise lehnte die Verlängerung ab. Sie verursache nicht nur Kosten für Unternehmen, sondern schmälere auch die Chancen von jungen Frauen auf dem Arbeitsmarkt: "Ein kleines oder mittleres Unternehmen überlegt es sich dann doppelt und dreifach, eine Frau einzustellen, wenn sie in dem Alter ist, in dem sie Kinder bekommen könnte." Kleinere Unternehmen hätten zudem Probleme, "Ersatz zu suchen, jemanden neu einzuarbeiten und auf das Fachwissen einer Mitarbeiterin zu verzichten".

Abgeordnete von Grünen und der Linken wiesen das Kosten-Argument mit der Begründung zurück, schon ein minimaler Anstieg der Beschäftigungsquote von Frauen könne die Kosten wettmachen. "Für die Kostendeckung der Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs muss sich die Frauenerwerbsquote in der EU um gerade einmal 1,04 Prozent erhöhen", rechnete Thomas Händel (Die Linke) vor: "Insofern ist die Kostendiskussion, die im Vorfeld der Abstimmung in Deutschland geführt wurde, absurd." Das Kostenargument wurde auch aus anderen Gründen kritisiert. "Die Mutterschaft kann nicht als eine Belastung der Sozialsysteme betrachtet werden", betonte die Berichterstatterin Edite Estrele: "Sie ist eine Investition in unsere Zukunft."

Die Abgeordneten unterstützten letztlich den Kommissionsvorschlag, dass sechs Wochen des Mutterschutzes nach der Geburt genommen werden müssen. Eine Festschreibung von mindestens zwei Wochen Mutterschutz vor der Geburt fand dagegen keine Mehrheit. Bei der Bezahlung legten die Abgeordneten die Latte höher als die Kommission: Sie fordern, dass das Gehalt in voller Höhe weiter gezahlt wird. Die Kommission hatte dies ursprünglich nur für die sechs Wochen nach der Geburt verbindlich vorgeschrieben und für den Rest der Zeit nur empfohlen. Die letzten vier Wochen, die nach dem Kompromiss etwa auch als Elternzeit genommen werden können, müssen mit mindestens 75 Prozent des Gehalts abgegolten werden.

Die vorgeschlagenen zwei Wochen Vaterschaftsurlaub bei vollem Gehalt wurden von mehreren Abgeordneten kritisiert. Sie passten nicht in eine Richtlinie, die sich mit der Gesundheit und Sicherheit von schwangeren Frauen befasse. "Die beiden Wochen Vaterschaftsurlaub haben mit dem Gesundheitsschutz für Frauen nichts tun und gehören da einfach nicht hin", kritisierte die SPD-Europaabgeordnete Constanze Krehl.

Schutz vor Entlassung

Die Abgeordneten haben dagegen mehrheitlich entschieden, die Arbeitsrechte von Schwangeren zu stärken. So soll der Kündigungsschutz für Schwangere ausgeweitet werden. Bis zu sechs Monate nach Ende des Mutterschutzes wären Mütter vor einer Entlassung geschützt. Das Europäische Parlament möchte in der Richtlinie auch festschreiben, dass Frauen nach dem Mutterschutz ein Recht auf einen "gleichwertigen Arbeitsplatz" haben, also auf einen Posten mit dem gleichen Gehalt und dem gleichen Anforderungsprofil. In den zehn Wochen vor der Geburt dürfen Frauen der Richtlinie zufolge keine Nacharbeit oder Überstunden verrichten.

Sämtliche Auflagen gelten als Minimum. Den Mitgliedstaaten steht es frei, Müttern großzügigere Angebote zu machen. Die Bundestagsabgeordnete Eva Högl, stellvertretende europapolitische Sprecherin der SPD-Fraktion in Berlin, hat bereits gefordert, dass Deutschland den Mutterschutz verlängern solle. "Der Mutterschutz orientiert sich in erster Linie an gesundheitlichen Erwägungen, während das Elterngeld insbesondere sozial- und beschäftigungspolitisch ist", betont Högl. "Hier muss eine klare Trennung erhalten bleiben."

Nach der Entscheidung des EU-Parlaments müssen die Mitgliedstaaten nun im Rat über das Thema Mutterschutz entscheiden. Auch dort gehen die Meinungen bisher weit auseinander.