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Kurz notiert

01.11.2010
2023-08-30T11:26:08.7200Z
5 Min

Regierung lobt Maßnahmen für sauberere Luft

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat Deutschlands Luftreinhaltepolitik als "international vorbildlich" verteidigt. Die Behörde wies daraufhin, dass die Förderung zur Nachrüstung von PKW mit Partikelfiltern, die nur bis Ende 2009 laufen sollte, um ein Jahr verlängert und auf leichte Nutzfahrzeuge ausgeweitet wurde. Das Umweltministerium reagierte damit auf die Vorwürfe einiger Umweltverbände. Derzeit ständen laut Ministerium noch rund 100.000 Euro nicht abgerufene Fördergelder zur Verfügung, um Fahrzeuge nachzurüsten. Die Nachrüstung sei eine Maßnahme , die die von den Ländern eingerichteten Umweltzonen bei der Senkung der verkehrsbedingten Luftbelastung unterstützen soll. Dies trage zu der Einhaltung der Brüsseler Vorgaben ebenso bei, wie die Steuerpolitik mit einem Zuschlag von 1,20 Euro pro angefangenen 100 ccm Hubraum für Pkw ohne Filter.

Gift aus Klimaanlagen

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (17/3432) die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass ab dem 1. August 2011 Kältemittel in Klimaanlagen von Neuwagen keine Stoffe mehr enthalten, die brennbar, toxisch oder ätzend sind. Der Antrag wurde am vergangenen Donnerstag vom Bundestag an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Die Inhaltsstoffe sollen unter anderem chemisch reaktionsträge sein und keine nachteiligen Auswirkungen auf Wasser, Boden und Luft haben.

Mehr Ökologisierung statt Agrarstruktur

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen misst der Entwicklung ländlicher Räume entscheidenden Einfluss auf die Zukunftsfähigkeit der Bundesrepublik bei. Aus diesem Grund stellt die Oppositionsfraktion in einem Antrag (17/3222), der vom Bundestag am vergangenen Dopnnerstag an die Ausschüsse überwiesen wurde, die Forderung, die Gemeinschaftsaufgabe "Agrarstruktur und Küstenschutz" (GAK) auf "Ökologisierung und nachhaltige ländliche Entwicklung" zu konzentrieren. Trotz vieler Willensbekundungen seien bisher jedoch kaum "konkrete politische Maßnahmen zur Verbesserung der Entwicklungschancen im ländlichen Raum" auf den Weg gebracht worden. Die Themen Fachkräftemangel, Höfesterben und Klimaschutz kämen bisher zu kurz oder die Regierung bleibe Lösungsvorschläge schuldig. Deshalb beantragen die Grünen, mit einer Änderung des Grundgesetzes und des GAK-Gesetzes die Gemeinschaftsaufgabe an die Erfordernisse der ländlichen Entwicklung anzupassen.

SPD fordert Schutz von moorigen Standorten

Die Bundesregierung soll eine flächendeckende Genehmigungspflicht für jegliche Umwandlung von Grünland und ein generelles Umbruchverbot für feuchte und moorige Standorte schaffen. Dies fordert die SPD-Fraktion in einem umfassenden Antrag (17/1575), in dem sie zahlreiche kurz- und langfristige Maßnahmen auflistet, die sie für geeignet hält, die deutsche Landwirtschaft klimafreundlicher umzubauen. So sollen etwa die Düngeverordnung verschärft und die Stickstoffüberschüsse begrenzt werden. Der antrag wurde am vergangenen Donnerstag vom Bundestag an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Dünger und Klima

Die Düngeverordnung soll im Sinne des Klimaschutzes überarbeitet werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/2487), in dem sie anregt, die zulässigen Stickstoffüberschüsse in einem ersten Schritt auf 50 Kilogramm je Hektar abzusenken. Darüber hinaus fordern die Grünen, auf nationaler Ebene eine Stickstoffüberschussabgabe einzuführen, die Regierung solle sich auch für eine EU-weite Abgabe stark machen. Zudem sollten geeignete Programme für die Förderung klimaschonender Bewirtschaftungsformen aufgelegt werden, schreiben die Grünen in ihrem Antrag, der am vergangenen Donnerstag vom Bundestag an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde.

Waffenembargos gegen afrikanische Staaten

Die Außenwirtschaftsverordnung wird durch die Neunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (17/2822) geändert. In der von der Bundesregierung dem Bundestag als Unterrichtung vorgelegten Verordnung geht es vor allem um die Umsetzung des Waffenembargos gegen Eritrea und die Anpassung der Waffenembargos gegen Somalia, gegen Liberia, gegen Myanmar sowie gegen Guinea.

Entschädigung für Mikrofon-Störungen durch Mobilfunk

Wie kulturelle Einrichtungen entschädigt werden sollen, deren Funkmikrofone durch den Ausbau der sogenannten "Long Term Evolution"- (LTE-)Technologie gestört werden, darüber haben Bund und Länder bislang keine Einigung erzielen können. Das teilte ein Vertreter der Bundesregierung in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am vergangenen Mittwoch mit.

Im Mai dieses Jahres hatte die Bundesregierung bestimmte Frequenzen, die durch die Umstellung des Rundfunks auf digitale Signale frei geworden sind, unter den großen Mobilfunkunternehmen versteigert. Gewisse Frequenzbereiche werden jedoch auch von Theatern, Kirchen und öffentlichen Veranstaltern für ihre Funkmikrofone genutzt. Wenn die Mobilfunkunternehmen diese belegen, um beispielsweise drahtlos schnelle Internetverbindungen in ländlichen Räumen zu ermöglichen, könnten die Funkmikrofone beeinträchtigt werden. Der Bund hat den Ländern deshalb im Jahr 2009 zugesagt, die Umstellungskosten bis Ende 2015 "in angemessener Höhe" zu übernehmen.

Drei Oppositionsanträge von SPD (17/3177), Linksfraktion (17/2416) und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2920) über die Entschädigung der betroffenen kulturellen Einrichtungen wurden abgelehnt.

Erleichterungen für kommunale Netzbetreiber

Kommunen, die ihre Strom- und Gasnetze in Zukunft wieder selber betreiben beziehungsweise den Netzbetreiber wechseln wollen, sollen das in Zukunft leichter tun können. Das ist der Kern eines Gesetzentwurfes (17/3182), den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt hat. Die Bündnisgrünen weisen darauf hin, dass in den nächsten Jahren tausende Verträge zwischen Kommunen und Energieversorgern ausliefen. Bislang komme es jedoch in vielen Fällen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, wenn die Kommunen die Netze selber betreiben oder die Konzession an ein anderes Unternehmen vergeben möchten.

Deshalb sollen Betreiber in Zukunft spätestens drei Jahre vor Ablauf eines Vertrages der Gemeinde alle "Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes" zur Verfügung stellen, die der Gemeinde beziehungsweise einem anderen Interessenten eine fundierte Beurteilung des Netzes ermöglichen. Die Ablösesumme für die Netze solle sich am Ertrag durch den Betrieb orientieren, fordert die Grünen-Fraktion.

Post und Telekommunikation in Katastrophenfällen

Eine bessere Versorgung mit Post- und Telekommunikationsdienstleistungen auch in Störungsfällen wie "bei Naturkatastrophen, terroristischen Anschlägen, Sabotageakten oder besonders schweren Unglücksfällen" will die Bundesregierung garantieren. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (17/3306) vorgelegt, der die Rechtslage an aktuelle Herausforderungen anpassen soll.

Unternehmen der betreffenden Branche sollen durch das Gesetz entlastet werden: So sollen sie in Zukunft keine Schutzräume und keine betriebliche Katastrophenschutzorganisation mehr bereithalten müssen wie in Zeiten des Kalten Krieges. Auch die Informationspflichten der Post- und Telekommunikationsfirmen sollen reduziert werden.