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Organspende: Contra… : Relativer Mangel

08.11.2010
2023-08-30T11:26:08.7200Z
1 Min

Dem lebenden Menschen kommt auf Grund der Einheit seiner körperlichen, seelischen und geistigen Konstitution eine spezifische, ethischen und rechtlichen Schutz begründende Würde zu. Der lebende Mensch ist daher keine Sache, sondern eine Person. Die Bereitschaft zur Organspende sollte als ein individualethisch begründeter Entschluss höchstpersönlich erklärt und nur im Ausnahmefall auf Angehörige übertragen werden; wir alle können und sollten uns hier beizeiten antizipierend entscheiden. Damit unvereinbar wäre aber ein - wie subtil auch immer vorgetragener - moralischer Anspruch potenzieller Organempfänger oder gar ein sozialethisch begründetes Recht der Gemeinschaft auf transplantationsfähige Organe derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die man semantisch irritierend als "Hirntote" bezeichnet. Ein fehlender Widerspruch ersetzt hier keine altruistische Zustimmung zur Organentnahme.

Die Erfolge der Transplantationsmedizin haben dazu geführt, dass die einschlägigen Debatten inzwischen nur noch unter dem Aspekt des "Organmangels" geführt werden. Dieser relative Mangel ist indessen eine Folge der steigenden Zahl von Organtransplantationen. Je erfolgreicher die Transplan- tationsmedizin, desto größer ihr Bedarf an Organen und damit der relative Organmangel. Menschliche Organe sind aber keine Medizinprodukte, die industriell gefertigt und in den Verkehr gebracht werden können. Einen moralischen Anspruch auf Organe, die konstitutiver Teil einer anderen Person waren, kann es um der Würde des Menschen willen, die die Würde des Organspenders umfasst, nicht geben.