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Was gilt wo in Europa?

08.11.2010
2023-08-30T11:26:08.7200Z
2 Min

Rechtslage

Bei der so genannten Zustimmungsregelung muss der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben - etwa indem er einen Organspendeausweis ausgefüllt hat. Während bei einer engen Zustimmungslösung Angehörige kein Mitspracherecht haben, können sie im Fall einer erweiterten Zustimmungslösung über eine mögliche Entnahme entscheiden, sofern kein Spenderausweis vorliegt. Dabei soll ihre Entscheidungsgrundlage der ihnen bekannte oder mutmaßliche Wille des Verstorbenen sein. Eine solche Regel gibt es in Australien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Finnland, Irland, Island, den Niederlanden, Rumänien, der Schweiz, der Türkei, den USA, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Weißrussland.

Register gegen Organspende

Ist die Organspende über eine Widerspruchslösung geregelt, können Organe immer dann entnommen werden, wenn der Verstorbene vor seinem Tod dem nicht ausdrücklich widersprochen hat. Dies gilt etwa in Argentinien, Italien, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn. Die Angehörigen müssen weder informiert noch gefragt werden. In Österreich haben auch Ausländer die Möglichkeit, sich in das "Widerspruchsregister gegen Organspende" des Bundesinstituts für Gesundheitswesen eintragen zu lassen, auch als Ausländer. Auch in Belgien, Finnland und Norwegen gilt die Widerspruchsregelung. Hier haben die Angehörigen jedoch ein Einspruchsrecht.

Bei der so genannten Informationsregelung geht der Gesetzgeber von einer grundsätzlichen Bereitschaft zur Organspende aus, wenn dem nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen wurde. Dies können Patienten beispielsweise in einem Register tun. Allerdings müssen die Angehörigen über die geplante Organentnahme informiert werden, wenn sie auch kein Einspruchsrecht haben. Dies gilt derzeit in Frankreich, Lettland, Liechtenstein, Schweden und Zypern.

Das radikalste Modell stellt die Notstandsregelung dar, in der alle Bürger zur Organspende verpflichtet sind. Eine solche Regelung gibt es in Bulgarien, ein Einspruch ist nicht möglich.

Da bei Fragen zur Organentnahme die Regeln des Landes gelten, in dem man sich gerade aufhält, empfiehlt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Urlaubern, einen ausgefüllten Organspendeausweis zu ihren Dokumenten zu legen und stellt auf ihrer Homepage unter www.bzga.de themenschwerpunkte/organ-gewebespende unter "Beiblätter zum Ausweis" in neun Sprachen bereit. Unter der kostenlosen Rufnummer 0800/90 40 400 werden am Infotelefon ebenfalls Fragen zur Organspende beantwortet.

Bei einer Organspende können entnommen werden: Hornhäute, Innenohrknöchel, Kieferknochen, Herz, Lungen, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Magen, Knochen, Bänder und Knorpel, Haut, Adern und Knochenmark.

Wartelisten

Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Slowenien haben sich zur Stiftung Eurotransplant zusammengeschlossen. Diese Vermittlungsstelle führt Wartelisten und gleicht über ein Computerprogramm die Daten der Spenderorgane aus den ihr angehörenden Ländern mit allen Empfängern auf der Warteliste ab und vermittelt die Organe nach rein medizinischen Kriterien. Wer sie erhält, erfahren die Angehörigen des Spenders nicht.