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Selbstbestimmt in den Tod

PATIENTENVERFÜGUNG Nach jahrelangen Debatten hat sich der Bundestag 2009 auf eine weitgehend liberale Lösung geeinigt

08.11.2010
2023-08-30T11:26:08.7200Z
5 Min

Sein baldiger Tod ist sicher. Der Kranke leidet an einem unheilbaren Hirntumor. Er ist an die Herz-Lungen-Maschine angeschlossen, wird durch eine Magensonde ernährt. Aufwachen wird er nicht mehr. Aber keiner weiß, wie lange es bis zu seinem Lebensende dauert. Es kann eine Frage von Tagen, Wochen oder Monaten sein. Als es ihm noch bedeutend besser ging, hat er eine Patientenverfügung verfasst. Für Fälle wie den seinigen.

Die Chance ist groß, dass er in Frieden sterben kann. Nach jahrelangem, oft erbittert geführtem Streit gibt es seit 1. Septem- ber 2009 das Recht, eine Patientenverfügung durchzusetzen, wenn sie bestimmten formalen Aspekten genügt: Sie muss schriftlich verfasst sein; eine mündliche Willensäußerung genügt nicht. Der Wille des Betroffenen ist unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung zu beachten. Ärzte und das Klinikpersonal, aber auch die Angehörigen des Patienten müssen sich daran halten. Besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollmächtigten über die Zustimmung oder die Ablehnung ärztlicher Maßnahmen sollen vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden müssen. Dabei soll nach dem Willen der Abgeordneten die Tötung auf Verlangen in einer Patientenverfügung unwirksam sein. Bereits Anfang März 2008 waren dies die Kernforderungen eines Gesetzentwurfes (16/8442) unter Führung von Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Lukrezia Jochimsen (Die Linke) und Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen). 210 Abgeordnete unterschrieben den Entwurf schließlich, darunter auch die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), aber kein einziger Parlamentarier aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion.

Schlacht geschlagen

Die Abgeordneten hatten ihre Initiative seinerzeit damit begründet, dass viele Menschen Gewissheit haben wollten, über die Art und Weise ihrer medizinischen Behandlung selbst bestimmen zu können, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls entscheidungsunfähig würden. Die Abgeordneten hatten betont, Patientenverfügungen, in denen für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit vorsorglich Festlegungen über bestimmte medizinische Maßnahmen in bestimmten Situationen getroffenen werden, hätten als "Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts" zu gelten.

Am 18. Juni 2009 kam es zur alles entscheidenden Debatte. An deren Ende stimmten 320 Abgeordnete für die Initiative. 241 Parlamentarier votierten dagegen; 5 enthielten sich. Die Schlacht war geschlagen. Joachim Stünker hat den Bundestag im Herbst 2009 verlassen und ist jetzt wieder in seinem Beruf als Richter tätig. Er sagt in der Rückschau: "Das war die beste Entscheidung, an der ich in elf Jahren als Abgeordneter mitgewirkt habe." Die juristische Praxis sage ihm, wie gut und "segensreich" die Regelung für die betroffenen Menschen und die Anwender des Gesetzes sei.

Vom Notar beurkundet

Michael Kauch stimmt dem zu. Der FDP-Abgeordnete sagt heute, das Gesetz sei ein "großer Erfolg" für die Selbstbestimmung des Patienten. Der Bundestag hätte damals mehrheitlich dem Patienten für jede Krankheitsphase das Recht zuerkannt, über Einleitung und Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme selbst zu entscheiden. Und für Luc Jochimsen war der Einsatz für die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung "die für mich wichtigste, weil folgenreichste politische Arbeit" in der vergangenen Wahlperiode. Heute denke sie oft, so sinniert die Abgeordnete der Linksfraktion: "Wenn das doch öfter möglich wäre: eine liberale und humane Mehrheit im Parlament - jenseits von Fraktionszwängen."

Einer der Verlierer jenes Tages war die von den Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU), René Röspel (SPD) und Katrin Göring-Eckardt (Grüne) vorgelegte Initiative (16/11360), die vorsah, dass der oder die Betroffene eine umfassende ärztliche und rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen habe. Die Patientenverfügung hätte vom Notar beurkundet werden müssen und nicht älter als fünf Jahre sein dürfen. Wenn eine solche Verfügung ohne diese Bedingung aufgesetzt worden wäre, wären der Arzt und der Betreuer nur daran gebunden gewesen, wenn "eine unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit" vorgelegen hätte, bei der der Patient das Bewusstsein niemals wiedererlangen würde. Bei heilbaren Erkrankungen wäre der Arzt also nicht gezwungen gewesen, eine ohne medizinische Beratung erstellte Patientenverfügung einzuhalten, eine Rettung abzubrechen. Bosbach äußerte in der Debatte, dies sei keine Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts, sondern Schutz zum Wohl des Patienten. Auch für diesen Schutz müsse der Gesetzgeber Sorge tragen. Die Initiative erhielt nur 220 Ja-Stimmen. 344 Abgeordnete sprachen sich dagegen aus. Göring-Eckardt zieht heute für sich das Fazit, wesentlicher Antrieb für das Ringen um eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung sei es gewesen, für mehr Rechtssicherheit im Umgang mit dem Willen eines Patienten zu sorgen, der sich selbst nicht mehr äußern kann. "Dies ist gelungen, und das ist gut", sagt die Parlamentariern der Grünen. Die Bundestagsvizepräsidentin fordert dazu auf, weiter auf diesem Gebiet aktiv zu werden: Denn eine Patientenverfügung zu unterschreiben, sei allein keine Garantie dafür, würdig leben zu können bis zum Schluss. "Wir müssen Sterben wieder als Teil des Lebens begreifen und es nicht in die hinteren Zimmer von Klinik und Heim abschieben", sagt Göring-Eckhardt.

Tragfähige Regelung

Auch mündlich geäußerte Patientenverfügungen hätten wirksam sein sollen, so lautete der Tenor eines im Wesentlichen von Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion mitgetragenen Gesetzentwurfs (16/11493) um den stellvertretenden Unions-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Zöller (CSU). Auch der durch Zeugen übermittelte mutmaßliche Patientenwille hätte demnach Geltung gehabt. Der Entwurf verfehlte damals deutlich die Mehrheit: 486 Abgeordnete stimmten dagegen; nur 77 Parlamentarier votierten dafür.

Der CSU-Politiker räumt im Gespräch mit "Das Parlament" unumwunden ein, dass mit der nun geltenden Regelung seine persönlichen Überzeugungen nicht vollständig umgesetzt wurden. Trotzdem halte er die gefundene Regelung für "tragfähig". Die zuvor bestehende Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Verbindlichkeit der Patientenverfügung sei nun beseitigt. Gleichzeitig schaffe das Gesetz durch das vorgesehene Gespräch zwischen Arzt und Betreuer den nötigen Spielraum, um der Patientenautonomie am Lebensende Geltung zu verschaffen. "Das Gesetz stellt in meinen Augen daher eine brauchbare Lösung dar", betont der Patientenbeauftragte der Bundesregierung heute. Ein weiterer interfraktioneller Antrag (16/13262), der darauf zielte, dass eine über die gegenwärtige Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung "weder notwendig noch überzeugend möglich" sei, hatte in der Debatte am 18. Juni 2009 keine Mehrheit bekommen.

Der Patientenbeauftragte Zöller hat den Wunsch, dass Ärzte die Beratungen der Patienten von den Krankenkassen vergütet bekommen. Demstimmt Eugen Brysch, geschäftsführender Vorstand der Patientenschutzorganisation "Deutsche Hospiz Stiftung" zu: "Patientenschutz ist nicht zum Nulltarif zu haben." Individuelle Beratung beim Verfassen von Patientenverfügungen sei nicht vorschrieben. In der Praxis führe dies zu schweren Konflikten. Verfügungen, die ohne Beratung entstanden seien, genügten "in den seltensten Fällen" den hohen gesetzlichen Ansprüchen und könnten deshalb nicht umgesetzt werden, so Brysch.

Der Bundestag wollte an jenem Junimittag des Jahres 2009 jenen den Rücken stärken, die eine weitgehende Autonomie des Patienten am Lebensende wollten. Das hat das Parlament getan. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Bernard Bode