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»Du sollst nicht töten« - Vom schwierigen Umgang mit dem Fünften Gebot

Zwischenruf Wo liegt die Trennlinie zwischen erlaubter und verbotener Sterbehilfe? Die Patientenautonomie am Lebensende wird sich vermutlich nie definieren…

08.11.2010
2023-08-30T11:26:08.7200Z
3 Min

Ein Berliner Hospiz: von außen als solches nicht zu erkennen, liegt es doch in Steglitz-Zehlendorf in einer eher verträumten Wohngegend. Am Eingang eine Kerze. Licht in herbstlicher Dunkelheit? Ein Licht auf dem letzten Weg? Endstation jedenfalls für die Menschen, die hier eingeliefert werden - "Austherapierte", wie Mediziner hoffnungslos Fälle nennen. Die Verweildauer der Kranken? Im Schnitt drei Wochen.

Hospize betrachten sich als eine der wenigen Bollwerke, die sich gegen die Flut der sich ausbreitenden aktiven Sterbehilfe stemmen. Das Fünfte Gebot der Bibel "Du sollst nicht töten" gilt ehern. Hospize wie Kirchen begreifen Sterben als eine Phase des Lebens. Für die Deutsche Bischofskonferenz ist die aktive Sterbehilfe ein Irrweg. Als Gesetz postuliert, würde es alte, behinderte Menschen unter "enormen Druck" setzen, der "Gesellschaft nicht zur Last zu fallen und sich deren Forderungen zu beugen". Wer wie die aktive Sterbehilfe von "freiwilliger Euthanasie" spreche, verkenne die Situation todkranker Menschen, die sich in dieser Ausnahmesituation kaum wirklich frei für eine Tötung entscheiden könnten.

Eine klare Haltung. Doch wo liegt die Trennlinie? Der Giftbecher darf nicht gereicht, die Spritze nicht gesetzt werden. "Was aber", fragt Dieter Geuß, Leiter dieses Hospizes in der Kantstraße, "wenn die Schmerzlinderung bereits den Tod verursacht?" Schon "aktiv", diese Hilfe - zumal im Einvernehmen mit dem Todkranken - oder doch gerade noch erlaubt?

Unter Qualen

Die Menschen im Hospiz: Manche schleppen sich mit dem Rest ihrer Kraft durch die Gänge, manche lächeln bei der Bitte um ein Glas Wasser oder Tee, sind interessiert; die meisten haben sich in ihre Zimmer zurückgezogen. Sie alle wissen Bescheid. Kaum einer, der alleine ist, ohne den Beistand seiner Familie. Die Würde dieser Menschen zu wahren, ihnen den nötigen Respekt zukommen zu lassen, ist für Geuß oberstes Ziel. Ein humanes Ziel, scheinbar ohne Friktionen mit dem Fünften Gebot, da man hier den Tod wartend empfängt, statt ihn zu beschleunigen. "Doch was ist", wirft er eine weitere Frage auf, "wenn der Wille des Patienten respektiert werden soll, der klar und deutlich zum Ausdruck bringt: 'Ich will nicht mehr. 25 Jahre Dialyse sind genug'." Oder der Krebskranke, dessen verätzter Hals Antibiotika nur noch unter Qualen durchlässt? Oder wenn jemand sein Essen verweigert und ins Koma fällt? Wie dann den mutmaßlichen Willen des Kranken erfüllen? "Selbst wenn wir sicher sind, dass dieser Mensch sterben will - er bekommt Flüssigkeit, Schmerzmittel und Wundbehandlung."

Die Menschen im Hospiz: Wie ihnen helfen? "Manchmal können wir nicht mehr tun, als ihnen unsere Zuwendung zu geben", räumt Geuß ein. Aber selbst die will nicht jeder, wenn es zu Ende geht. Der Tod als höchstpersönlicher Moment; da will mancher allein sein. Solche Menschen suchen den Abschied von der Familie bewusst; danach verweigern sie Kontakt zur Außenwelt. So, als hätten sie sich den Rückweg verbaut. Haltungen wie diese kämen häufiger vor, als man dächte, auch wenn das Übliche der Tod im Kreis der Familie sei.

Wann beginnt Sterbenden gegenüber die strafbare unterlassene Hilfeleistung? Um da nicht in Zwiespalt zu geraten, wird noch der komatöse Patient mit dem Allernötigsten versorgt. Die Annäherung an das Fünfte Gebot ist erlaubt, die Überschreitung nicht. Der Weg - eine Gratwanderung.

Das sieht die aktive Sterbehilfe freilich kaum anders. Auch sie tritt für einen Tod in Würde ein. Der Sterbehelfer und ehemalige Urologe Uwe-Christian Arnold hat Erfahrung mit Menschen, die um den Tod betteln, die ihr Elend nicht länger ertragen wollen. Auch er will Schmerz und Leid lindern, sieht sich ebenfalls als Helfer beim Umsetzen des wirklich letzten Willens Todkranker. Es gibt viele praktische Ärzte, die sich in dieser Grenzsituation keiner Schuld bewusst sind. So nahe beide Richtungen faktisch zusammenliegen - so weit liegen sie in der juristischen Wirklichkeit auseinander.

Trösten - immer

Hospize gibt es seit dem Mittelalter. Die Linderung des Leidens und die Unterstützung des Patienten stand immer schon im Zentrum ärztlicher Fürsorge. Das französische Sprichwort: "Heilen - manchmal; lindern - oft; trösten - immer", stammt aus dem 16. Jahrhundert.

Zum Problem einer glasklaren Definition von erlaubter beziehungsweise verbotener Sterbehilfe wird paradoxerweise der Fortschritt der Medizin. Dank neuer Behandlungsmethoden kann der Tod immer weiter hinausgeschoben werden - als Kehrseite allerdings auch bis hinein in unerträglich empfundene Zustände. Die "Patientenautonomie am Lebensende" (so der Titel einer Arbeitsgruppe des Justizministeriums von 2004) - sie wird sich einwendungsfrei vermutlich nie definieren lassen.