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Bedrohte Menschenrechte

06.12.2010
2023-08-30T11:26:10.7200Z
2 Min

IRAN

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag einen interfraktionellen Antrag (17/4011) zur Menschenrechtslage im Iran angenommen, auf den sich die Koalitionsfraktionen kurzfristig mit den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen geeinigt hatten. Darin fordern sie die allgemeine Verbesserung der Menschenrechtslage im Iran, aber auch die Aufhebung des Todesurteils gegen Sakineh Mohammadi Ashtiani. Sie wurde am 27. Mai 2007 zum Tode verurteilt, weil sie nach Auffassung des Gerichts Ehebruch und Beihilfe zum Mord an ihrem Ehemann geleistet haben soll.

In der Debatte sprach Marina Schuster (FDP) von "tagtäglichen gravierenden Menschenrechtsverletzungen" im Iran. Angelika Graf (SPD) bedauerte, dass der gemeinsame Antrag nicht um einen Passus ergänzt wurde, nämlich der Aufforderung an die Bundesregierung, eine Aufnahme weiterer Flüchtlinge zu prüfen. Zusammen mit den Grünen brachte ihre Fraktion einen entsprechenden Antrag (17/3997) ein. Die CDU-Abgeordnete Ute Granold erwiderte darauf, dass die Bundesregieurng bereits Flüchtlinge aufgenommen habe. Zudem müssten bei solchen Fragen auch immer die Länder miteinbezogen werden.

Keine Mehrheit fand ein Antrag der Linksfraktion (17/3993), den diese ursprünglich gemeinsam mit SPD und Grünen einbringen wollte. Annette Groth (Die Linke) warf den Fraktionen vor, sie würden sich in ihrem Antrag nicht wirklich für Ashtianti einsetzen, sondern sie benutzen, "um einmal richtig gegen den Hort des Bösen, den menschenfeindlichen Islam, vom Leder ziehen zu können". Volker Beck (Grüne) sprach von "Kindereien zwischen CDU/CSU-Fraktion und Linksfraktion". Ein gemeinsamer Antrag aller fünf Fraktionen hätte aus seiner Sicht das "Signal gegenüber einem menschenrechtsverletzenden Regime" deutlich verstärken können.