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URHEBERRECHT Die digitale Welt braucht neue Regelungen. Experten streiten darüber, wie diese aussehen könnten

06.12.2010
2023-08-30T11:26:11.7200Z
4 Min

Zu kompliziert, zu undurchsichtig und zu wenig akzeptiert. Das geltende Urheberrecht scheint für die digitale Zukunft nicht geeignet zu sein. Die zu einer öffentlichen Anhörung der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" am vergangenen Montag geladenen Experten waren sich daher auch weitgehend einig in ihrer Forderung nach einem modernisierten Urheberrecht. Doch wenngleich mehrfach die Rede davon war, dass bei einer Neugestaltung die Interessen der Urheber, aber auch der Verwerter und der Endnutzer im Blick behalten werden müssten, wurden unterschiedliche Gewichtungen entsprechend der jeweils vertretenen Interessengruppe deutlich.

Thomas Dreier vom Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft in Karlsruhe etwa sprach sich gegen ausufernde Ausschließlichkeitsrechte der Urheber aus. "Wir können uns sonst buchstäblich zu Tode schützen", sagte der Wissenschaftler. Auch wenn er wisse, dass er sich damit in Richtung "utopischer Wunschträume" bewege, könne er sich vorstellen, nicht-kommerzielle Nutzer "von der Haftung zu befreien" und stattdessen die Plattformbetreiber in die Verantwortung zu nehmen.

Kostenträchtige Abmahnung

Bei denen hält sich die Begeisterung für ein solches Vorgehen in Grenzen. Ronald Schild vom Börsenverein des deutschen Buchhandels verwies darauf, dass die Kreativindustrie immer wieder versuche, attraktivere legale Angebote zu machen, trotzdem aber enorm mit der Piraterie zu kämpfen habe. Es müsse daher mit Warnhinweisen gearbeitet werden, ohne dass der Nutzer kriminalisiert werde. Nur durch die Einhaltung des bestehenden Urheberrechts sei kulturelle Vielfalt möglich, sagte Schild. Warnhinweise hatte auch der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann (CDU) in einem Zwölf-Punkte Papier gefordert. Der rechtliche Rahmen müsse seiner Ansicht nach so erweitert werden, dass "einem potenziellen Verletzer" Warnhinweise geschickt werden können. Dabei müsse der verwarnte Nutzer im Wiederholungsfall allerdings mit einer "ernstzunehmenden Reaktion" zu rechnen haben, "zum Beispiel einer kostenträchtigen Abmahnung".

Widerspruch gegen ein solches Vorgehen meldete Matthias Spielkamp an, Projektleiter der Internetplattform "i.Rights.info", die über die Rechtssituation aufklären will. Solche Warnhinweise seien technisch nur umsetzbar, sagte Spielkamp, wenn man den Inhalt des gesamten Datenverkehrs im Netz überwache. Wer solche Modelle fordere, solle auch sagen, welche Konsequenzen sie hätten. Spielkamp machte zudem deutlich, dass die Gruppen der Nutzer und der Urheber immer mehr konvergieren würden. Die Digitalisierung ermögliche es, dass Nutzer "Werke nicht mehr einfach nur zur Kenntnis nehmen, sondern für ihr eigenes Schaffen verwenden". Insofern kämen beide Gruppen "in Kontakt und in Konflikt mit dem Urheberrecht". Er kritisierte, dass die Regelungen zum einen sehr komplex seien. Zum anderen schwinde die Anerkennung für etliche dieser Regelungen. Dies lege einen anderen Umgang mit dem Urheberrecht nahe, sagte Spielkamp.

Legitimationskrise

Der Medienrechtler Gerald Spindler von der Universität Göttingen sprach von einer "Legitimationskrise" des Urheberrechts. Seine Schranken würden von denjenigen, die Internetinhalte nutzen, "überhaupt nicht mehr verstanden", was zu einer völlig anderen Situation als noch vor 30 oder 40 Jahren führe. Auch Spindler sprach sich für einen "Gleichklang zwischen Urheber, Verwerter und Nutzer" aus. Am sinnvollsten seien dafür möglichst einfach strukturierte Rechte. "Damit würde sich ein Großteil der Probleme erledigen", prognostizierte Spindler.

Im derzeitigen Urheberrecht enthaltene überlange Schutzfristen und eine Exklusivität der Rechtenutzung hätten zu "Quasi-Monopolen" geführt und damit ein Marktversagen begünstigt, sagte Professor Peter Tschmuck vom Institut für Kulturmanagement und Kulturwirtschaft der Universität Wien. Dies lasse sich an den "riesigen Beständen" von Werken ablesen, deren Nutzung für die großen Konzerne wirtschaftlich uninteressant sei, kleineren Betrieben aber verwehrt bliebe "So geht Kulturgut verloren", sagte Tschmuck und forderte ein Urheberrecht, welches "die Wahlfreiheit der Nutzung durch Andere" festschreibe.

Kritik an Juristen

Für die Probleme mit dem Urheberrecht in der Praxis machte der Medienrechtler Karl-Nikolaus Peifer von der Universität Köln auch die Zunft der Juristen verantwortlich, zu denen auch er gehört. Diese "Legastheniker des Fortschritts" hätten viele analoge Konzepte in das digitale Urheberrecht übernommen, sagte er. Was jedoch in der analogen Welt "einigermaßen gut" funktioniert habe, funktioniere in der digitalen Welt schlecht, weil die Inhalte hier leicht und schnell verfügbar seien. Peifer sprach sich im Interesse der Stärkung legaler Angebote dafür aus, durch "umfassendere Lizenzsierungssysteme einen einfacheren Zugang zu Rechten zu schaffen".

Ungeklärte Rechtefragen machen auch der Deutschen Telekom bei neuen Angeboten, die einen persönlichen Zugriff und die Ablage von Inhalten erlauben, zu schaffen, sagte deren Vertreter Wolfgang Kopf. Das Unternehmen beschäftige derzeit schon externe Dienstleister, die darüber aufklären sollen, bei wem die Rechte liegen. Wenn man "Unsummen" ausgeben müsse, um die Rechte zu klären, führe das nicht gerade zu kundenfreundlichen Angeboten, sagte er. Sinnvoll sei daher die Schaffung einer europäischen Zentralstelle, in der Urheberrechte zusammengefasst werden.