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Schutz von genetischen Daten

06.12.2010
2023-08-30T11:26:11.7200Z
1 Min

BIOBANKEN

SPD und Grüne sorgen sich um den Schutz genetischer Daten in Biobanken und haben am vergangenen Donnerstag jeweils einen Antrag zur Beratung ins Plenum eingebracht. Die Anträge wurden an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

Die SPD-Fraktion fordert die Regierung in ihrem Antrag (17/3868) auf, einen Entwurf für ein Biobanken-Gesetz vorzulegen, das unter anderem die einheitliche Definition des Begriffs Biobanken enthalten soll, zudem klare Normen, die die Einhaltung des deutschen Datenschutzniveaus garantieren, und Regelungen zur Einbindung von Ethikkommissionen in die Arbeit von Biobanken. Zudem soll die Regierung ihre Bemühungen zur Schaffung einer nationalen und europäischen Biobankeninfrastruktur verstärken. Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, dass in Deutschland zwar bereits heute "überdurchschnittlich hohe Datenschutzstandards" gelten würden. Trotzdem konstatierten Beobachter Defizite.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich ebenfalls für eine bundesgesetzliche Regelung aus, die die Persönlichkeitsrechte der Bürger bei genetischen Proben und Daten zu Forschungszwecken schützen soll. In ihrem Antrag (17/3790) fordern die Abgeordneten unter anderem die Einführung eines Biobankengeheimnisses. Zudem sollen nach Meinung der Fraktion bereits vorhandene Daten nur dann zu Forschungszwecken genutzt werden dürfen, wenn eine Einwilligung der betroffenen Personen eingeholt werden kann. In der Begründung heißt es, Regelungen der Bundes- und Landesdatenschutzgesetze ließen sich derzeit nur zum Teil auf genetische Untersuchungen zu Forschungszwecken anwenden.