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Privatisierung bis 2025 beenden

13.12.2010
2023-08-30T11:26:11.7200Z
2 Min

Haushalt

Die weitere Verwertung der Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVB) in den neuen Ländern wird von Experten unterschiedlich beurteilt. Dies wurde am Dienstag in einer Anhörung des Haushaltsausschusses deutlich. Dabei ging es um den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach Paragraf 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (17/3183). Damit wollen die Fraktionen die Flächenverwertung vorantreiben, die im wesentlichen bis 2025 abgeschlossen sein soll.

Helmut Born vom Deutschen Bauernverband betonte, dass seit 2007 die Verkehrswerte für landwirtschaftliche Grundstücke stark gestiegen seien. Da der Erwerbsanspruch für Alteigentümer auf die Höhe der Ausgleichsleistungen reduziert worden sei, könnten diese nunmehr weniger Flächen erwerben. Diese Entwicklung zu Ungunsten der Alteigentümer sei jedoch nicht von diesen zu vertreten, sondern allein auf die Verzögerung bei der Bescheidung ihrer Anträge auf Ausgleichsleistungen durch die zuständigen Vermögensämter zurückzuführen.

Ebenso begrüßte Albrecht Wendenburg von der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen die Koalitionsinitiative. "Es geht auch um Wiedergutmachung", sagte er. Für Manfred Graf von Schwerin von der "Arbeitsgemeinschaft Recht und Eigentum" ist der Gesetzentwurf ein "Schritt in die richtige Richtung". Damit würde die Benachteiligung der Berechtigten "in etwa" kompensiert.

Für Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, gibt es für eine Besserstellung der Alteigentümer "keine rechtliche Veranlassung". Er geht davon aus, dass die neue Gesetzeslage dazu führen werde, dass "praktisch jeder Alteigentümer" seinen Anspruch geltend machen werde.

Deshalb forderte er auch unter anderem eine Verlängerung der Pachtverträge an bisherige Pächter um weitere zwölf Jahre. Dafür setzte sich auch der Landwirt Wolfgang Jäger ein.