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Signal gegen Zwangsheiraten

RECHT Koalition will Frauen besser vor erzwungenen Ehen schützen

17.01.2011
2023-08-30T12:16:35.7200Z
3 Min

Nicht alle Menschen haben so viel Kraft wie Sabatina James: Als die Pakistanerin, die mit ihren Eltern in Linz lebte, vor einigen Jahren von ihren Eltern mit ihrem Cousin zwangsverheiratet werden sollte und in eine pakistanische Koranschule geschickt wurde, begehrte sie auf. "Laut ,Nein' zu sagen ist das Wichtigste", sagt die 29-Jährige, die für ihren Widerstand einen hohen Preis zahlt: Dem psychischen Druck ihrer Familie, die ihr sogar mit Mord drohte, konnte sie nur durch Flucht entkommen. Inzwischen lebt James unter ihrem neuen Namen in Deutschland und hat einen Verein gegründet, der Frauen helfen will, die von Zwangsheirat bedroht sind.

Eigener Straftatbestand

Deren Lage soll sich auch durch ein Gesetz der schwarz-gelben Koalition verbessern, das in dieser Woche erstmals im Bundestag debattiert wird. Doch der vorgesehene Schutz für die Frauen ist eher symbolischer Natur - das räumt sogar die Bundesjustizministerin ein, in deren Ressort das Gesetzesvorhaben fällt. In dem Entwurf, auf den sich die Koalition im vergangenen Oktober geeinigt hat, heißt es, das Bewusstsein der Öffentlichkeit "für das Unrecht, das in jeder Zwangsheirat liegt", müsse geschärft werden. Weil Zwangsehen schon heute als schwere Nötigung geahndet werden können, diene das Gesetz als "Klarstellung" und "Signal", argumentierte Ressortchefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Künftig sollen Zwangsheiraten als eigener Straftatbestand definiert werden, der mit Haft von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. Als "kosmetische Politik" bezeichnete der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, den Entwurf denn auch - wer stärker gegen Zwangsheiraten vorgehen wolle, müsse den Schutz der Opfer verbessern.

Doch auch das sehen die Koalitionspläne vor. So wollen Union und Liberale ein eigenständiges Wiederkehrrecht für ausländische Opfer von Zwangsverheiratungen einführen, die von der Rückkehr nach Deutschland abgehalten werden. Bislang verlieren Migrantinnen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die nach einer Zwangsheirat gegen ihren Willen im Ausland festgehalten werden, ihren Aufenthaltstitel, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten wieder nach Deutschland einreisen. Das soll sich ändern: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Aufenthaltstitel Betroffener künftig erst nach zehn Jahren Abwesenheit aus Deutschland erlischt. Einer solchen Regelung dürften im Bundestag auch SPD und Grüne zustimmen: Beide Fraktionen haben eigene Gesetzentwürfe (17/4197, 17/2491) vorgelegt, die verbesserte Rückkehrrechte für Migrantinnen vorsehen.

Eine andere Regelung im Entwurf der Koalition dürfte allerdings für Streit im Bundestag sorgen: Um Anreize für Scheinehen zu verringern, sollen zugewanderte Partner künftig nicht schon nach zwei, sondern erst nach drei Ehejahren ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten. Menschenrechtsorganisationen wie Terre des Femmes kritisieren, damit müssten Frauen, die aus dem Ausland für eine Heirat nach Deutschland gebracht wurden, aus Angst vor Abschiebung nun ein Jahr länger bei einem ungewollten Partner bleiben. Eine Härtefallregelung soll genau das zwar verhindern. Kritiker verweisen indes darauf, dass viele betroffene Frauen aber Angst haben dürften, ihre Männer anzuzeigen.

Unterstützung gefordert

Sabatina James hält den Gesetzentwurf dennoch für einen Schritt in die richtige Richtung. Genauso wichtig wie die strafrechtliche Verfolgung sei aber, die Frauen auch dann zu unterstützen, wenn sie sich von ihren Familien befreit hätten. "Wer unselbständig aufgewachsen ist, hat nicht viel gelernt", sagt sie, "So ein Mensch braucht eine Anleitung für das Leben in der Freiheit."