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Ärzte erzielen Honorarplus

17.01.2011
2023-08-30T12:16:35.7200Z
2 Min

Gesundheit

Das seit zwei Jahren geltende Vergütungssystem in der ambulanten Versorgung hat Vertragsärzten und -psychotherapeuten deutliche Honorarzuwächse beschert. Wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (17/4000) weiter hervorgeht, stieg das gesamte Honorar beider Berufsgruppen im Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr um etwa 2,1 Milliarden Euro auf 28,74 Milliarden Euro. Das entspricht einem Plus von rund 7,88 Prozent. Den Angaben zufolge stieg das Honorar je zugelassenem Arzt um durchschnittlich 5,1 Prozent bundesweit. Die Vertragspsychotherapeuten kamen bundesweit auf ein Plus von im Schnitt mehr als 13 Prozent.

Die Regierung schreibt, die Zuwächse seien sowohl regional als auch zwischen den einzelnen Arztgruppen unterschiedlich ausgefallen. Ein überdurchschnittliches Plus erzielten 2009 im Vergleich zu 2007 fachärztliche Internisten ohne Schwerpunkt, nicht-ärztliche Psychotherapeuten, Neurologen, Fachärzte für Nervenheilkunde und Psychiatrie sowie Kinder- und Jugendmediziner, Humangenetiker, Strahlentherapeuten und Pathologen. Ein Minus hätten Hals-, Nasen-, Ohrenärzte, Kardiologen, Orthopäden und Radiologen verzeichnet.

Überdurchschnittliche Zuwächse verzeichneten zwölf kassenärztliche Vereinigungen, an der Spitze Thüringen, Berlin und Sachsen-Anhalt. Fünf kassenärztliche Vereinigungen liegen laut Regierung mit ihren Ergebnissen unter dem Bundesdurchschnitt: Bayern habe mit minus 2,78 Prozent einen Verlust erlitten, Baden-Württemberg mit 0,02 faktisch ein Nullwachstum erlangt. Allerdings ergebe sich bei Berücksichtigung des bereinigten Honorarvolumens, dass keine kassenärztliche Vereinigung im Jahr 2009 Honorar verloren hat.

Mit der Honorarreform können Kassenärzte seit Anfang 2009 für ihre Leistungen feste Preise in Euro und Cent auf der Grundlage eines bundeseinheitlichen Orientierungspunktwertes abrechnen. Die Bundesregierung legt mit der Unterrichtung auch eine Stellungnahme zu den Daten des so genannten Bewertungsausschusses vor. Aufgabe dieses Gremiums in der gesetzlichen Krankenversicherung ist es unter anderem, ein Gebührenverzeichnis zu erstellen, nach dem die Vertragsärzte Leistungen bei den Krankenkassen abrechnen können.