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Das Recht auf Vergessen in der virtuellen Welt

INTERNET Deutsche und französische Parlamentarier verabschieden gemeinsame Erklärung zum Datenschutz

24.01.2011
2023-08-30T12:16:35.7200Z
4 Min

Die Leitung steht, das Bild ist da. Berlin trifft Paris via Videokonferenz. Abgeordnete der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" des Deutschen Bundestages und der "Mission d'information commune sur la protection des droits de l'individu dans la révolution numérique" der französischen Assemblée Nationale fanden sich am vergangenen Mittwoch per Datenleitung zu einem Meinungsaustausch zusammen.

Unter Vorsitz des Unionsabgeordneten Axel E. Fischer auf deutscher Seite und Jean Luc Warsmann vom Regierungsbündnis UMP auf Seiten der französischen Abgeordneten diskutierten die parlamentarischen Internetexperten über Chancen und Risiken des World Wide Web. Dabei kamen sie unter anderem zu der übereinstimmenden Auffassung, dass der Einsatz von Internet und digitalen Techniken unerlässlich sei, um vielen Herausforderungen, mit denen sich die Menschen in Frankreich und Deutschland wie überall sonst auf der Welt gegenwärtig konfrontiert sehen, wirksam zu begegnen.

Privatsphäre

Gleichzeitig beobachteten die Enquete-Kommission und die "Mission d'information" mögliche Risiken für die Rechte Einzelner, insbesondere beim Schutz der Privatsphäre und beim Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten. Ausgangspunkt dieser neuen Risiken für individuelle Rechte seien neue technische Möglichkeiten, aber auch ein verändertes Kommunikationsverhalten nicht nur der jüngeren Generation. Soziale Netzwerke wie etwa "Facebook" seien hierfür nur ein Beispiel.

Viele junge Menschen, sagte Jean Luc Warsmann, würden ihr privates Leben immer stärker im Internet ausweiten, ohne sich dessen bewusst zu sein. Wenn sie jedoch ihre Rechte auf den Schutz der Persönlichkeit wahrnehmen wollten, stünden sie oftmals "großen rechtlichen und technischen Schwierigkeiten gegenüber". Frankreich habe aus seiner Sicht durch das seit Ende der 1970er Jahre geltende Datenschutzgesetz eine Vorreiterrolle beim Schutz der Privatsphäre inne. Angesichts der fortschreitenden Entwicklungen müsse jedoch auch die Relevanz dieser Regelungen überprüft werden, räumte Warsmann ein.

Warnung vor Aktionismus

Die Chancen des Internets müssten seiner Ansicht nach in den Vordergrund gestellt werden, sagte der Unionsabgeordnete Jens Koeppen. Daher sollte angesichts von Risiken nicht in Aktionismus verfallen sondern "behutsam" an Gesetze heran gegangen werden. Schließlich hätten sowohl Frankreich als auch Deutschland ein hohes Datenschutzniveau.

Auch der SPD-Abgeordnete Lars Klingbeil sprach sich dafür aus, die Diskussion über Risiken des Internets nicht "hysterisch" zu führen. Schließlich würden die aktuellen Wandlungsprozesse auch viele Chancen bieten. Die Diskussion in Deutschland über den Internetdienst Google-Streetview habe den Eindruck gewinnen lassen, es gebe "nur negative Seiten". Man dürfe die vielen positiven Effekte nicht übersehene. Klingbeil konstatierte einen Wandel beim Datenschutz: Früher hätten sich die Menschen vor dem Staat schützen wollen, heute eher vor großen global agierenden Unternehmen. Die wichtigste staatliche Maßnahme sei es daher, die Menschen fit für den Umgang mit dem Internet zu machen.

Das Internet habe die Kommunikation zwischen den Menschen revolutioniert, sagte der französische Abgeordnete Patrick Bloche von der sozialistischen Fraktion SRC. "Es wurden Grenzen gesprengt, im guten Sinne des Wortes", sagte er. Dennoch sei das Internet dabei, den Begriff der Privatsphäre umzuwälzen. Bloche zeigte sich jedoch optimistisch, dass es auch durch deutsch-französische Zusammenarbeit gelingen könne, ähnliche Initiativen zu ergreifen, wie dies 1995 mit der Richtlinie über den Datenschutz der Fall gewesen sei.

Er sei kein Internet-Experte, gestand Patrice Verchere (UMP). Daher betrachte er die Problematik "als normaler Bürger". Seiner Ansicht nach müsse es darum gehen, einen Ausgleich zwischen der "Surffreiheit" und dem Schutzinteresse des Einzelnen zu finden. Er unterstützte Bloche in der Ansicht, dass ein Internetnutzer aktiv zustimmen muss, bevor seine Daten genutzt werden.

In der Diskussion um das "Recht auf Vergessen", wie der FDP-Abgeordnete Manuel Höferlin das Löschen von Daten nannte, müsse der selbstbestimmte Nutzer, der eigenverantwortlich mit seinen Daten umgehe, im Vordergrund stehen. Ihm sollte die Kompetenz vermittelt werden, die Tragweite seiner Entscheidungen zu überblicken. Dort wo die Kontrolle über die Verwendung von Daten - wie etwa in sozialen Netzwerken - an ihre Grenzen stößt, bestehe möglicherweise auch eine staatliche Schutzpflicht. Bei sozialen Netzwerken gebe es jedoch nach deutschem Recht derzeit schon ein Anspruch auf Löschung, sagte er. Die Frage sei aber, inwiefern die Provider dies auch in vollem Umfange umsetzen.

Die Rechte des Einzelnen

In einer gemeinsamen Erklärung im Anschluss an die Videokonferenz, machten Internet-Enquete wie auch die "Mission d'information" ihre Übereinstimmung darin deutlich, dass das Internet, als freiheitlichste Informations- und Kommunikationsforum der Welt, die Entwicklung einer globalen Gemeinschaft erheblich befördern könne. Damit einher ginge aber auch das Risiko, dass Verstößen gegen die Rechte des Einzelnen in vielen Fällen allein durch nationale Datenschutzgesetze oder auch europaweite Regelungen nicht wirksam begegnet werden könne. Gleichwohl könnten nationale und europäische Regelungen zweifelsohne nötig und wirkungsvoll sein, um die Bürger zu schützen, schreiben die Parlamentarier in ihrer Erklärung.

Sie stimmen zudem darin überein, dass auch die Entwicklung von (über Europa hinausgehenden) internationalen Instrumenten geboten sei, um eine bessere Durchsetzbarkeit des Schutzes der Persönlichkeitsrechte zu erreichen.