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Hasn-Jürgen Leersch
Kontrollen von Waagen lockerer

WIRTSCHAFT

Der Bundestag hat am Donnerstag verschiedene gesetzliche Regelungen an die Vorschriften der EU-Dienstleistungsrichtlinie angepasst und dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in verschiedenen Gesetzen (17/3983) zugestimmt. So wurde das Eichgesetz geändert, da die Niederlassungsfreiheit durch Genehmigungsregelungen nur beschränkt werden darf, wenn zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies rechtfertigen. Im Eichgesetz war bisher vorgesehen, dass Personen, die Wägungen an öffentlichen Waagen vornehmen, einer vorherigen öffentlichen Bestellung und Verpflichtung bedürfen. Dies sei ein "behördlicher Gestattungsakt", auf den nun durch Streichung des Begriffs des "öffentlichen Wägens" verzichtet wurde. Denn zum notwendigen Schutz des Vertrauens in die Richtigkeit der Messergebnisse würden andere Maßnahmen ausreichen, argumentierte die Bundesregierung. So würden die europäisch harmonisierten Anforderungen an Waagen eine Dokumentationspflicht des Messergebnisses durch Ausdruck oder Speicherung vorsehen. Außerdem sorge die Sachkunde des zur Marktüberwachung eingesetzten Personals "für einen hohen Standard öffentlicher Waagen".

Aus Politik und Zeitgeschichte

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